Überarbeitung der Benutzungsordnung für Schulräume und Turn- oder Sporthallen – weiteres Vorgehen

Vorlage: IV/2022/2009
Art: Informationsvorlage
Datum: 22.09.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Schulbeirat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.12.2022

    TOP: 4

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • TOP 2 - Anlage 1 - Benutzungsordnung für Schulräume, Turn- oder Sporthallen-ab-01.01.2013
    Extrahierter Text

  • TOP 2 - Anlage 2 - Richtlinie zur Vergabe städtischer Sporthallen
    Extrahierter Text

  • TOP 2 - Überarbeitung BenO Info
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Überarbeitung der Benutzungsordnung für Schulräume und Turn- oder Sporthallen – weiteres Vorgehen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sportausschuss 07. Oktober 2022 2 x Schulbeirat 07. Dezember 2022 4 x Information (Kurzfassung) Der Sportausschuss und der Schulbeirat nehmen Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 0 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Benutzungsordnung für Schulräume und Turn- oder Sporthallen – kurz BenO – (Anlage 1) wurde letztmalig 2006 redaktionell überarbeitet. Die „Richtlinien zur Vergabe städtischer Sportstätten für Trainingszwecke, für Sportveranstaltungen in der Europahalle und zur Durchführung von Lehrgängen“ (Anlage 2) wurden letztmalig 1997 überarbeitet. Eine Überarbeitung der BenO und der Richtlinien zur Vergabe städtischer Sportstätten ist dringend geboten, da sich erhebliche Änderungen rechtlicher Art (im Hinblick auf die Rechte und Pflichten der Nutzer) ergeben haben. Insbesondere sind in der BenO umfassende Informationen für verschiedene Zielgruppen (Vereinsvorstände, Übungsleitende und Nutzer*innen) enthalten, die aufgrund der Regelungsfülle für eine Unübersichtlichkeit sorgen. Ziel ist es, transparente und nachvollziehbare Regelungen zur Nutzung der Sporthallen und Schulräume zu entwickeln. Dafür ist es zunächst sinnvoll, die notwendigen Regelungen entsprechend der Zielgruppe aufzusplitten und einzelne Verordnungen für bestimmte Themenbereiche zu erstellen. Zunächst soll eine Haus- und Hallenordnung, die sich an die Nutzer*innen und Besucher*innen von Schulgebäuden und Sporthallen wendet, entwickelt werden. Die neu zu formulierenden Überlassungsbedingungen enthalten wesentliche Informationen für Antragsteller*innen, die für die Nutzung von Sporthallen und Schulräumen relevant sind. Als Ergänzung sind Überlassungsbedingungen für Veranstaltungen geplant. Insbesondere bei Veranstaltungen bedarf es zusätzlicher Regelungen unter Beachtung der Versammlungsstätten- Verordnung. Die Nutzung einer Sporthalle als Veranstaltungsort unterscheidet sich stark von einer Belegung mit reinem Trainingsbetrieb. Die Vergaberichtlinien legen die Voraussetzungen und die Priorisierung für die Vergabe der städtischen Sporthallen fest. Die Entgeltordnung und die Bereitschaftsdienstvergütung für Hausmeister*innen werden redaktionell angepasst. Eine Anpassung der Entgeltsätze ist im Hinblick auf den Haushaltssicherungsprozess angedacht und aufgrund der Preissteigerungen in den vergangenen Jahren erforderlich. Spezielle Reglungen für einzelne Sporthallen können – wenn im Verlauf des Diskussionsprozesses die Notwendigkeit deutlich wird – in den Sonderregelungen festgehalten werden. Hier können spezifische Anforderungen bei einzelnen Turn- und Sporthallen oder Schulräumen abgebildet werden. Die Verwaltung wird für die unterschiedlichen Regelungen Vorschläge erstellen und diese dann in jeweils einem Workshop mit den unterschiedlichen betroffenen Gruppen diskutieren und Anregungen einholen. Folgende Workshops sind geplant: • Haus- und Hallenordnung (Januar 2023) • Überlassungsbedingungen (Februar 2023) • Überlassungsbedingungen für Veranstaltungen (März 2023) • Vergaberichtlinien (April 2023) – 3 – Eingeladen werden die Mitglieder des Sportausschusses, sportpolitische Sprecher*innen der Fraktionen, Vertreter*innen ausgewählter Sportvereine, Geschäftsführende und ausgewählte Schulleitungen und Hausmeister. Anschließend werden die verschiedenen Regelungen im Sportausschuss und Schulbeirat vorberaten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.