Parkgebühren auch in Parkhäusern anpassen

Vorlage: DHH/2025/8814
Art: Haushalt THH 8800
Datum: 02.12.2025
Letzte Änderung: 27.01.2026
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 16.12.2025

    TOP: 342

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Grüne_037
    Extrahierter Text

    GRÜNE Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 20.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/8814 Parkgebühren auch in Parkhäusern anpassen  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt   8800 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  5460-8800 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Privatrechtliche Entgelte 500.000 500.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste !  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Im Rahmen der geplanten Erhöhung der Parkgebühren im öffentlichen Raum werden auch die Parkgebühren in kommunal verwalteten Parkanlagen sukzessive angepasst – insbesondere dort, wo eine hohe Nachfrage dies rechtfertigt. Die im Antrag angenommenen zusätzlichen Einnahmen unterstellen eine Steigerung der privat- rechtlichen Entgelte in Produktgruppe 5460-880 von durchschnittlich 30 %. Darüber hinaus werden, soweit möglich, Pachterhöhungen bei von der Stadt verpachteten Parkeinrichtungen im Zuge von Vertragsverlängerungen oder Neuabschlüssen umgesetzt. Bei der Höhe der künftigen Pacht soll berücksichtigt werden, dass die Betreiber durch die im öffentlichen Raum angepassten Parkgebühren höhere Einnahmen erzielen können. Die Pachterhöhungen sind schon alleine auf Grund der gestiegenen Kosten für Sanierung und Instandhaltung nötig. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer und GRÜNE Fraktion

  • 8814 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/8814 Parkgebühren auch in Parkhäusern anpassen Antrag: GRÜNE Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 488 5460-880 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Die Parkhäuser und Tiefgaragen im Eigentum beziehungsweise Miteigentum der Stadt sind an Betreiber verpachtet. In den Pachtverträgen ist entweder eine Umsatzpacht oder eine Festpacht vereinbart. Bei der Umsatzpacht wirkt sich die Erhöhung der Parkentgelte durch den dadurch steigenden Umsatz unmittelbar auf die Höhe der an die Stadt zu zahlende Pacht aus. Die Festpacht ist mit einer Preisanpassungsklausel verbunden. Danach wird die Pacht in regelmäßigen Abständen durch den Verbraucherpreisindex an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Bei den Parkeinrichtungen ist damit eine laufende Pachtanpassung beziehungsweise Pachterhöhung gewährleistet. Lediglich bei dem Parkhaus am Hauptbahnhof handelt es sich um eine Pachtgarage. Hier partizipiert die Eigentümerin Stadt Karlsruhe unmittelbar durch eine Umsatzpacht und hat auch Mitbestimmungsrechte hinsichtlich der Parkentgelte. Die Parkhäuser Fritz-Erler-Straße und Zentrum für Kunst und Medien (ZKM) stehen im Eigentum der Karlsruher Fächer GmbH (KFG). Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

  • Abstimmungsergebnis TOP 1 Ö 342 Ö 343
    Extrahierter Text