HHS4_GR97 Projekt "Erhöhung der Eigenreinigung bei der Unterhaltsreinigung auf 50 %"
| Vorlage: | DHH/2025/8802 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 8800 |
| Datum: | 21.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 08.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: teilweise zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Absender: SPD- und GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 20.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/8802 Thema: Projektverschiebung "Erhöhung der Eigenreinigung bei der Unterhaltsreinigung auf 50% Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 476 8800 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 1124-880 I Maßnahmen-Nr.: HHS4_GR97 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Personalaufwendungen 0 0 500.000 500.000 500.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Das Projekt HHS4_GR97 auf der Streichliste wird nicht vollständig eingestellt, sondern um zwei Jahre ver- scho-ben, wobei der Anteil der Eigenreinigung vorerst auf dem aktuellen Niveau bleibt. In den Jahren 2026/2027 wird ein Qualitätsmanagementsystem für Reinigungsdienstleistungen in städtischen Immobilien entwickelt. Ab 2028 soll der Anteil der Eigenreinigung jährlich um 5% auf das Ziel von 50% erhöht werden. DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Thema: Projektverschiebung "Erhöhung der Eigenreinigung bei der Unterhaltsreini- gung auf 50% Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Sachverhalt | Begründung Das Projekt zur „Erhöhung der Eigenreinigung bei der Unterhaltsreinigung auf 50%“ wird nicht vollständig eingestellt, sondern um zwei Jahre verschoben, wobei der Anteil der Eigenreinigung vorerst auf dem aktuel- len Niveau bleibt. In den Jahren 2026/2027 wird die Verwaltung ein Qualitätsmanagementsystem für Reini- gungs-dienstleistungen in städtischen Immobilien entwickeln und implementieren. Ab 2028 soll der Anteil der Eigen-reinigung jährlich um 5% erhöht werden, bis das Ziel von 50% erreicht ist. Das langfristige Ziel dieses Projekts ist es, die Reinigungsleistungen wieder stärker in städtische Hände zu brin- gen, um eine größere Eigenverantwortung und Kontrolle durch die Stadt zu ermöglichen. Aktuell wird ein Großteil der Reinigungsarbeiten an externe Dienstleister vergeben. Eine kontinuierliche Erhöhung des Eigenrei- nigungsanteils auf 50% soll eine ausgewogene Balance zwischen städtischen Kräften und externen Dienstleis- tern schaffen und langfristig sowohl die Qualität als auch die Kosten der Reinigung optimieren. Unterzeichnet von: Dr. Raphael Fechler, Sibel Uysal, Dr. Anton Huber und SPD-Fraktion Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer und GRÜNE Fraktion
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Die Linke-Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 20.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/8802 Erhöhung der Eigenreinigung in der Stadtverwaltung Karlsruhe endlich umsetzen Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 8800 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 1124-880 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Personalaufwendungen 500.000 500.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Erhöhung der Eigenreinigung in der Stadtverwaltung Karlsruhe endlich umsetzen Seite - 3 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen: Die Stadtverwaltung nimmt die vorgesehene Streichung der Mittel zur Erhöhung der Eigenreinigung zurück und stellt stattdessen die ursprünglich veranschlagte Summe hierfür zur Verfügung. Die Stadtverwaltung beginnt unverzüglich mit der Umsetzung des 2023 vom Gemeinderat beschlossenen Projektes zur Erhöhung der Eigenreinigung. Begründung: Der Gemeinderat sollte dem Initiativ-Antrag der DGB-Delegiertenkonferenz vom 13.11.2025 (Anlage 1) fol- gen und die Erhöhung bei der Eigenreinigung endlich umsetzen. Dieser wird folgendermaßen begründet: Die Reinigung kommunaler Einrichtungen wird im Moment von privaten Dienstleistungsunternehmen durch- geführt. Zielsetzung ist dabei offensichtlich eine monetäre Einsparung zugunsten des kommunalen Haushal- tes, da somit „teure“ von der Kommune selbst beschäftigte Reinigungskräfte, vermieden werden. Tatsächlich werden hiermit aber zum Einen, weder tatsächlich monetäre Mittel eingespart, zum Anderen schürt die Stadt damit aber auch soziale Probleme. Von privaten Dienstleistungsunternehmen und deren Sub-Unternehmen angestellte Reinigungskräfte sind prekär beschäftigt. Sie arbeiten im Niedriglohnsektor, oft ohne ausreichende Sozialversicherung, Gesund- heits- und Arbeitsschutz. Unbezahlte Überstunden und ein Unterlaufen des Mindestlohns, durch Akkordar- beit sind eher die Regel als die Ausnahme. Personal zur Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu Arbeits- und Beschäftigungsverhältnissen sieht die Stadt nicht vor. Die meisten Beschäftigten sind Frauen und Migrant*innen, die hierdurch eine weitere Verschlechterung ihrer ohnehin schon unterprivilegierten sozi- alen Lage erfahren. Da ein Großteil dieser prekär beschäftigten Personen mithilfe von Sozialhilfe aufstocken muss, wird hierdurch auch keine wirkliche Einsparung im gesamtgesellschaftlichen Kontext realisiert. Was die Kommune bei der Reinigung „einspart“, gibt sie auf der anderen Seite im Sozialstaat wieder aus, verbunden mit Bürokratieauf- wand für Verwaltung und Bürger*innen. Anstatt selbst existenzsichernde Beschäftigung anzubieten, subven- tioniert die Verwaltung durch diese Praxis also unseriöse, unsoziale Beschäftigungsverhältnisse – ohne hier- durch die Gesamtgesellschaft in irgendeiner Weise wirklich zu entlasten. Dieser unsozialen, und unwirtschaftlichen Praxis kann nur dadurch begegnet werden, dass die Stadt ihrer so- zialen und wirtschaftlichen Verantwortung wahrnimmt, und endlich konsequent auf die Rekommunalisierung der Eigenreinigung setzt. Anlage 1: An die DGB-Delegiertenkonferenz des Stadtverband Karlsruhe am 13.11.2025 Initiativ-Antrag Rekommunalisierung der Reinigungskräfte in der Stadtverwaltung Karlsruhe endlich umsetzen Die Delegiertenkonferenz fordert die Stadtverwaltung und die Fraktionen des Gemeinderats Karlsruhe auf, die vorgesehene Streichung der Mittel für eine Rekommunalisierung der Eigenreinigung zurückzunehmen. Wie im derzeit zu beratenden Haushalt der Stadt im Bereich Hochbau- und Gebäudewirtschaft vorgesehen DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Erhöhung der Eigenreinigung in der Stadtverwaltung Karlsruhe endlich umsetzen Seite - 3 ist, soll das Projekt „Erhöhung der Eigenreinigung bei der Unterhaltsreinigung auf 50 %“ gestrichen und da- mit jeweils 500.000 Euro jährlich in 2026 und 2027 eingespart werden. Im Gegenteil fordert die Delegiertenkonferenz die Stadtverwaltung auf, dieses nach intensiver Diskussion im Februar 2023 vom Gemeinderat beschlossene Projekt endlich anzugehen und unverzüglich umzusetzen. Der Gemeinderat und die Stadtverwaltung werden aufgefordert, Lösungen zu suchen, die die Umsetzung des damaligen Beschlusses schnellstens ermöglichen. Begründung: Die erwartete Einsparung ist eine Milchmädchenrechnung. Die meisten Beschäftigten, die in den Dienstleistungsunternehmen der Gebäudereinigung und ihren Sub-Un- ternehmen meist ohne Tarifbindung arbeiten, sind prekär beschäftigt, befristet, in Minijobs, oft nicht ausrei- chend sozialversichert. Sie arbeiten nach niedrigsten Standards, im Niedriglohnbereich, oft ohne Gesund- heits- und Arbeitsschutz. Sogar der gesetzliche Mindestlohn wird unterlaufen, in dem die Beschäftigten mehr oder weniger zu Akkordarbeit gezwungen sind und immer mehr Flächen zum gleichen Lohn zu reini- gen haben. Viele Mehrarbeitsstunden fallen an und werden nicht bezahlt. Dies alles geht zu Lasten der in die- ser Branche überwiegend beschäftigten Frauen und Migrant*innen, was durchaus als Diskriminierung be- trachtet werden kann. Ohne ein echtes Tariftreuegesetz werden solche Beschäftigungsverhältnisse weiterhin dazu benutzt, um An- gebote seriöser Anbieter zu unterbieten und die von der Stadt auch noch darüber hinaus gewünschte „Kos- tenreduzierung“ zu erreichen. Da bei der Stadt keinerlei Personal für die Kontrolle der Dienstleister zur Einhaltung der Arbeits- und Beschäf- tigungsbedingungen vorgesehen ist, können solche prekären Beschäftigungsverhältnisse nur vermieden wer- den, in dem die Stadt die Reinigungskräfte direkt einstellt und damit eine ordentliche Beschäftigung, tarifli- che Entlohnung und Arbeitsschutz gewährleistet. Für die Gesamtgesellschaft erzeugt dieses Sparkonzept der Stadt keine Einsparung, sondern bedeutet Zusatz- ausgaben, da ein Großteil dieser prekär beschäftigten Reinigungskräfte notgedrungen Sozialhilfe beantragen muss - zur Aufstockung des zu niedrigen Familieneinkommens und Hilfen zur Unterkunft braucht. Als Steu- erzahler*innen bezahlen wir jedoch lieber anständige Beschäftigung und „Gute Arbeit“ statt staatlicher Un- terstützung und Hilfen mit hohem bürokratischem Aufwand, den dann auch wiederum die Stadtverwaltung zu bewältigen hat. Beschluss: einstimmig angenommen Unterzeichnet von: Anne Berghoff Franziska Buresch Tanja Kaufmann
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DGB Deutscher Gewerkschaftsbund Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 00.00.0000 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/8802 Rekommunalisierung der Reinigungskräfte in der Stadtverwaltung Karlsruhe endlich umsetzen Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 476 8800 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 1124-880 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Rekommunalisierung der Reinigungskräfte in der Stadtverwaltung Karlsruhe end- lich umsetzen Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Unterzeichnet von: Dieter Bürk, DGB Deutscher Gewerkschaftsbund
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HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/8802 HHS4_GR97 Projekt "Erhöhung der Eigenreinigung bei der Unterhaltsreinigung auf 50 %" Antrag: GRÜNE, SPD, Die Linke Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 476 1124-880 88117200 40000000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 500.000 500.000 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Grundsätzlich sind die Standards und Qualitäten der Aufgabenerfüllung im Segment der Reinigung von der Stadt definiert. Es ist davon auszugehen, dass die Fremd- beziehungsweise alternative Eigenreinigung keine Auswirkungen auf die Ausführungsqualität hat. Durch die Erhöhung der Eigenreinigung entstehen - aufgrund höherer Reinigungskosten pro Stunde für die städtischen Reinigungskräfte - dauerhaft Mehrkosten. Weiterhin liegen die Leistungswerte für die städtischen Reinigungskräfte unter den marktüblichen Werten der externen Dienstleistenden. Zudem kommen die Kosten für die fachliche und disziplinarische Betreuung sowie dem höheren Verwaltungsaufwand bei einer höheren Anzahl von eigenen Reinigungskräften hinzu. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.