Potenzialanalyse - Auslagerung Schulhausbau
| Vorlage: | DHH/2025/8801 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 8800 |
| Datum: | 21.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 08.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: vertagt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
CDU Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 00.00.0000 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/8801 Potenzialanalyse – Auslagerung Schulhausbau Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 2000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Mit der Zielvorgabe, Effizienz- und Einsparpotentiale zu identifizieren, prüft die Stadtverwaltung die Mög- lichkeit zur Einrichtung eines Eigenbetriebs oder einer stadteigenen GmbH für den Bau und die Sanierung von Schulgebäuden. DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Potenzialanalyse – Auslagerung Schulhausbau Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Hinsichtlich der Haushaltslage begrüßen wir alle Bestrebungen, um effizienter zu werden. Dazu gehört auch der Bau öffentlicher Gebäude wie etwa der Bau und die Sanierung von Schulen. Andere Städte in Deutschland sind hier schon einen Schritt weiter gegangen, zum Beispiel in Form stadtnaher Gesellschaften. So gibt es in Köln die „Kölner Schulbaugesellschaft mbH“ und in Mannheim die „BBS Mann- heim GmbH“, die sich jeweils zentral und projektorientiert ausschließlich um den Bau und die Sanierung von Schulgebäuden kümmern. Daneben besteht auch die Möglichkeit, den Bau von Schulgebäuden auf einen Ei- genbetrieb zu übertragen, beispielsweise seit 2024 bzw. 2025 in Pforzheim. Erfahrungen aus diesen Städten zeigen, dass Bau- und Sanierungsabläufe aufgrund der zentralisierten Steue- rung und im Unterschied zu einer rein städtischen Bauherrenschaft beschleunigt werden können. Dies liegt zum einen am projektorientierten Management (Fokus auf einzelne Schulgebäude statt auf sämtliche städti- sche Gebäude und Prestigebauten) und zum anderen daran, dass der Abstimmungsaufwand durch die Nut- zung von Modulpaketen oder Generalunternehmern gesenkt werden kann. Andere Kommunen nutzen das Modell der Öffentlich-privaten-Partnerschaft (ÖPP), von dem wir aufgrund ho- her Teuerungsrisiken jedoch abraten würden. Stadtnahe Gesellschaften sind aufgrund hoher Eigenbefugnisse zwar noch effizienter in der Umsetzung als ein Eigenbetrieb, sie unterliegen dafür aber einer geringeren Kon- trolle durch den Gemeinderat. Welches Modell sich für Karlsruhe eignen könnte, möchten wir prüfen lassen. Dass es jedenfalls nicht so weitergehen kann wie bisher, hat unser Antrag (Vorlage-Nr. 2025/0321 „Baukosten in Karlsruhe: Sporthallen“) deutlich gemacht. Obwohl alle darin genannten Städte mit den völlig gleichen Vo- raussetzungen (d.h. Baugesetzgebung, Ressourcen- und Personalmangel, Baupreissteigerungen, Entsorgungs- kosten, Anforderungen an Denkmalschutz, Barrierefreiheit, Brandschutz usw.) klarkommen müssen, liegen die Baukosten in Karlsruhe kontinuierlich höher als anderswo. Unterzeichnet von: Detlef Hofmann sowie CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe
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HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/8801 Potenzialanalyse - Auslagerung Schulhausbau Antrag: CDU Seite HH-Plan Wählen Sie ein Element aus Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 475 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Die Frage nach einer geeigneten Organisationsform für die Planung, den Bau und die Sanierung städtischer Gebäude wird in vielen Kommunen immer wieder neu bewertet. Deutschlandweit zeigt sich ein breites Spektrum: Ein erheblicher Teil der Städte arbeitet weiterhin in klassischer Amtsform, andere setzen auf Eigenbetriebe oder auf Gesellschaftsmodelle in kommunaler Trägerschaft. Jede dieser Organisationsformen bringt spezifische Vor- und Nachteile mit sich – insbesondere hinsichtlich Steuerungsnähe, fachlicher Spezialisierung, Flexibilität sowie der demokratischen Kontrolle. Gesellschaften in kommunaler Trägerschaft oder eigenbetriebsähnliche Strukturen ermöglichen eine stärkere Projektfokussierung, klare Verantwortlichkeiten und zum Teil schlankere interne Abläufe. Gleichzeitig geht eine solche Auslagerung regelmäßig mit einer geringeren unmittelbaren Einbindung des Gemeinderats und einer aufwendigen Umstellungsphase einher. Die Amtsform bietet dagegen eine hohe Verzahnung mit den übrigen Verwaltungsbereichen sowie eine enge politische Steuerung, ist jedoch aufgrund des breiten Aufgabenspektrums weniger stark auf einzelne Gebäudetypen spezialisiert. Die Verwaltung nimmt die Hinweise aus anderen Städten – etwa Düsseldorf, Köln, Mannheim oder Pforzheim – ernst. Die dort gewonnenen Erfahrungen zeigen, dass strukturelle Veränderungen Chancen bieten können, aber auch Risiken bergen und nicht ohne Weiteres auf andere Kommunen übertragbar sind. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag aufgrund fehlender haushaltswirtschaftlicher Konkretisierung abzu- lehnen.