HHS4_GR92 - Keine Bestattungskosten bei Kindern und Jugendlichen unter 18
| Vorlage: | DHH/2025/6901 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 6900 |
| Datum: | 24.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 26.01.2026 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
KAL Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 11.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/6901 HHS4-GR92: Keine Bestattungskosten bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 222 6900 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 5530-690 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Entgelte f. öffentl. Leistungen o. Einrichtungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 HHS4-GR92: Keine Bestattungskosten bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Auf die Erhebung von Gebühren für ein Erdbestattungsreihengrab auf die Dauer der Ruhezeit, die Erdbestat- tungsgebühren und die Gebühren für die Einäscherung bei verstorbenen Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr wird verzichtet. Der Verlust eines Kindes ist immer eine extrem schwere Belastung für die hinterbliebenen Familien. Das ändert sich auch nicht, nach Erreichen des 10. Lebensjahrs. Um den Familien neben den schweren psychischen Belas- tungen nicht noch zusätzliche finanzielle aufzubürden, wird die Satzung dahingehend geändert, dass bei Kin- dern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr auf die genannten Gebühren verzichtet wird. Eine entspre- chende Satzungsänderung wird vorgenommen. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Sonja Döring Michael Haug
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HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/6901 HHS4_GR92 - Keine Bestattungskosten bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Antrag: KAL Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 421 5530-690 1.690.55.30.02.01 33000000 Ertrag (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 -12.500 -12.500 -12.500 -12.500 -12.500 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Für die Bestattung von Kindern bis zum Alter von zehn Jahren sowie für nicht bestattungspflichtige Kinder wird seit dem Jahr 2019 auf die Erhebung der Grabnutzungsrechts- und Bestattungsgebühren verzichtet. Der durch die Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte der Gemeinde entstandene Gebührenausfall durch den Verzicht auf die Erhebung der Gebühren darf nicht zu Lasten der übrigen Gebührenschuldner gehen, sondern muss durch allgemeine Haushaltsmittel getragen werden. Es ist zu beachten, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gebührenpflichtigen auch durch Stundung, Niederschlagung oder Erlass im Einzelfall berücksichtigt werden können und müssen. Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätzliche Aufwendungen bzw. Ertragsreduzierungen und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
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