Werderplatz als Platz für die Südstadt
| Vorlage: | DHH/2025/6713 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 6700 |
| Datum: | 03.12.2025 |
| Letzte Änderung: | 18.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
SPD Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 19.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/6713 Thema: Werderplatz als Platz für die Südstadt Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Gartenbauamt Finanzhaushalt: Investive Maßnahme 50.000 Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Auszahl. f. Baumaßnahmen 25.000 25.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Für die Umgestaltung und weiteren Aufwertung des Werderplatzes zu einem lebendigen Quartiersplatz in der Südstadt, werden in Fortschreibung der bisherigen Bürger*innenbeteiligung Finanzmittel in Höhe von 50.000 € in den Investitionshaushalt eingestellt. DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Thema: Werderplatz als Platz für die Südstadt Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Sachverhalt | Begründung Der Werderplatz stellt einen zentralen Punkt für die Südstadt dar, doch seine Gestaltung entspricht noch nicht den Bedürfnissen der Anwohnenden und Besuchenden. Seit Jahren wird nach Wegen gesucht, den Platz zu einem attraktiveren Aufenthaltsort zu entwickeln. Mit der Entscheidung des Gemeinderats im Juli 2025, den Werderplatz – ähnlich dem Passagenhof – autofrei zu gestalten, wurde bereits ein bedeutender Schritt getan. Nun ist es notwendig, den Platz auch gestalterisch aufzuwerten, um ihm das Flair eines attrakti- ven Platzes zu verleihen und ihn zu einem Vorzeigeprojekt für mehr Aufenthaltsqualität zu machen. Die beantragten Mittel sollen verwendet werden, um die Planung und erste Schritte der Umgestaltung zu er- möglichen. Dazu gehört die Beteiligung der Öffentlichkeit, insbesondere der Anwohnenden, Gewerbetrei- benden und Institutionen der Südstadt. Durch die Beantragung dieser Mittel wird der Weg für die Umgestal- tung geebnet – etwa für zusätzliche Sitzgelegenheiten, mehr Begrünung, Spiel- und Sportgeräte sowie wei- tere Elemente, die den Werderplatz deutlich aufwerten können. Diese Planung wird durch das Amt für Stadtentwicklung koordiniert, unterstützt durch das Institut für Regio- nalplanung des KIT, das bereits umfassende Erhebungen und Befragungen durchgeführt hat. Ab April 2026 wird das von der Stiftung Hochschullehre geförderte Projekt „Raum für Veränderung“ die Umgestaltung des Werderplatzes weiter begleiten, mit der Möglichkeit, künftig auch weitere Fördermittel auf Bundes- oder EU- Ebene zu beantragen. Das Ziel ist es, den Werderplatz zu einem lebendigen und attraktiven Treffpunkt für die Südstadt und darüber hinaus zu machen. Unterzeichnet von: Dr. Raphael Fechler, Dr. Anton Huber und SPD-Fraktion
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HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/6713 Werderplatz als Platz für die Südstadt Antrag: SPD Seite HH-Plan investive Maßnahme Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo Auszahlung (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 25.000 25.000 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Aus dem Antrag ist zu entnehmen, dass die Vorbereitung der Planung und die Beteiligung der Öffentlichkeit durch das Amt für Stadtentwicklung erfolgen soll, welches die Koordination der Arbeitsgruppe Werderplatz innehat. Derzeit kann der Aufwand für Beteiligungsverfahren und Planung vom Gartenbauamt nicht eingeschätzt werden. Erst nach Vorliegen der Planung ist eine Kostenschätzung für die Umsetzung möglich. Da das über den städtischen Haushalt mit Eigenmitteln und Krediten finanzierbare Investitionsvolumen mit den im Haushaltsentwurf vorgesehenen investiven Ansätzen ausgeschöpft ist, empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen.
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