Temporäre Aussetzung von zwei Förderprogrammen
| Vorlage: | DHH/2025/6709 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 6700 |
| Datum: | 24.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 26.01.2026 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
CDU Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 00.00.0000 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/6709 Temporäre Aussetzung von zwei Förderprogrammen Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 6700 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen -51.500 -51.500 Bitte aus Liste auswählen -3.500 -3.500 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Die Haushaltssicherungsmaßnahme HHS4_V257 „Reduzierung des Mittelansatzes im Förderprogramm für Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung“ (jew. 10.000 Euro (2026/2027)) wird dahingehend modifiziert, dass sämtliche Mittel, d.h. 51.000 Euro pro Jahr temporär ausgesetzt werden. Die Mittel der freiwilligen Leistung: „Förderprogramm zur Sicherstellung wertvollen Baumbestands auf Privat-Grundstücken“ (jew. 3.500 Euro (2026/2027)) werden ebenfalls temporär ausgesetzt. DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Temporäre Aussetzung von zwei Förderprogrammen Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Beim Förderprogramm für Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung (jew. 51.000 Euro (2026/2027)) handelt es sich um eine freiwillige kommunale Umweltförderung. Gleichermaßen verhält es sich beim Förderprogramm zur Sicherstellung wertvollen Baumbestands auf Privat-Grundstücken, für das derzeit 3.500 Euro pro Haushaltsjahr bereitgestellt werden. In den Jahren 2020 (570 Euro) und 2024 (1.510) wurden die eingestellten Mittel zur Sicherstellung des Baumbestands jedoch nicht einmal ansatzweise abgerufen bzw. in Anspruch genommen. Für beide Förderprogramme besteht keine rechtliche Pflicht. Hinsichtlich des Klimaschutzes vertreten wir die Auffassung, dass nur Maßnahmen mit hoher Effizienz zur Ver- meidung von CO2-Emissionen angestrebt werden sollten. Ohne Monitoring- oder Pflegeverpflichtungen der Eigentümer ist die ökologische Wirkung der einzelnen Hof-, Dach oder Fassadenbegrünungen jedoch nicht messbar. Angesichts der unbedingten Notwendigkeit zur Ergebnisverbesserung schlagen wir daher vor, dass sich Stadt Karlsruhe auch beim Klimaschutz auf ihre städtischen Kernaufgaben beschränken sollte. Freiwillige Förderpro- gramme für Privatleute zählen nicht dazu. Daher beantragen wir die temporäre Aussetzung beider Förderprogramme. Unterzeichnet von: Detlef Hofmann sowie CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe
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HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/6709 Temporäre Aussetzung von zwei Förderprogrammen Antrag: CDU Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 394 5510-670 43000000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 3.500 3.500 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Beim Förderprogramm zur Sicherstellung wertvollen Baumbestands auf Privat-Grundstücken handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung privater Baumeigentümer*innen, um wertvollen Baumbestand fachgerecht pflegen und unterhalten zu können. Baumpflegemaßnahmen können bei Altbäumen aufwendig und sehr teuer werden, so dass Baumeigentümer*innen damit finanziell überfordert sein können. Da die Stadt ein Interesse auch am Altbaumbestand auf Privatgrundstücken hat, werden Baumeigentümer*innen unterstützt. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
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