Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses zur Umfahrung Hagsfeld
| Vorlage: | DHH/2025/6611 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 6600 |
| Datum: | 01.12.2025 |
| Letzte Änderung: | 26.01.2026 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Hagsfeld, Rintheim |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
FDP/FW Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 19.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/6611 Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses zur Umfahrung Hagsfeld Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 6600 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Der Gemeinderatsbeschluss vom Juni 2020 zur Umfahrung Hagsfeld mit der Vorzugsvariante Trog-Lösung soll baldmöglichst umgesetzt werden. Es wird ein Vorratsbeschluss beantragt, sodass Mittel in der Höhe der jetzt schon bekannten Kosten in den beiden Haushaltsjahren 2026 und 2027 bereits für den Bau zurückge- stellt werden. DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses zur Umfahrung Hagsfeld Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Hinsichtlich der drängenden Entlastung der betroffenen Wohngebiete des Stadtteils Hagsfeld sollte der Ge- meinderatsbeschluss vom Juni 2020 zur Umfahrung mit der Vorzugsvariante Trog-Lösung nun schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Auswirkungen des erhöhten Durchgangsverkehrs belasten die Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort zu- nehmend und schränken diese im Alltag stark ein. Eine Umfahrung ist der Hagsfelder Bevölkerung bereits seit Jahrzehnten zugesagt. Es wird ein Vorratsbeschluss beantragt, sodass Mittel in der Höhe der jetzt schon bekannten Kosten für den Bau der Trog-Lösung in den beiden Haushaltsjahren 2026 und 2027 zurückgestellt werden. Weitere Begründungen erfolgen mündlich. Unterzeichnet von: Dr. Stefan Noé, Thomas H. Hock, Annette Böringer, Petra Lorenz
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Extrahierter Text
HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/6611 Südumfahrung Hagsfeld Antrag: FDP/FW Seite HH-Plan investive Maßnahme Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 356 7.661043 78720000 Auszahlung (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Die Umfahrung Hagsfeld hat das Ziel, den fehlenden Lückenschluss im übergeordneten Straßennetz zwischen dem Autobahnanschluss Karlsruhe Nord, der B 10 und der L 560 herzustellen und damit insbesondere Wohngebiete im Stadtteil Hagsfeld, aber auch in Rintheim vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Zusätzlich soll der Technologiepark über einen neuen Anschluss direkt an die Umfahrung angeschlossen werden. Die Entlastung von Hagsfeld und Rintheim kann anschließend mit weiterreichenden verkehrsberuhigenden Maßnahmen verstärkt, aber nicht ersetzt werden. Die DB InfraGO hat ihr Zeitfenster für die Generalsanierung des Hochleistungskorridors Karlsruhe – Mannheim aktuell auf Januar bis Juli 2031 festgelegt. Die Sperrung der Strecke soll genutzt werden, um das Trogbauwerk im Gleisbereich herzustellen. 2029 wird mit vorgelagerten Maßnahmen, wie der Einrichtung der Baustelleneinrichtungsflächen und der Herstellung der Baugrube begonnen. Bereits 2027 müssen die ersten Ausgleichsmaßnahmen hergestellt werden, sodass diese zum Baubeginn 2029 funktionsfähig sind. Aufgrund der Kopplung mit der Deutsche Bahn-Maßnahme ist eine Reduzierung der Etablierungszeit der Fläche von drei auf zwei Jahre in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde möglich. Die Herstellungskosten für die vorgezogenen CEF-Maßnahmen wurden mit circa 500.000 Euro veranschlagt. Die dafür notwendige Freianlagenplanung muss im ersten Quartal 2026 beauftragt werden. Zugleich müssen 2026 weitere Planungsleistungen beauftragt werden, um die Bauflächen und das Bauwerk ab 2029 herzustellen. Sofern die Planungen gestoppt, beziehungsweise unterbrochen werden und die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen nicht realisiert werden können, ist ein Einbau des Unterführungsbauwerkes im Schatten der Generalsanierung des Hochleistungskorridors Karlsruhe – Mannheim im Jahr 2031 nicht mehr möglich. Laut bisherigen Aussagen der DB InfraGO darf die Strecke nach der Generalsanierung für 8 Jahre nicht mehr gesperrt werden. Selbst bei einer Reduzierung dieses Zeitraumes würde es bei einer Aussetzung der Planungen um zwei Jahre zu einer Verzögerung von mindestens drei Jahren kommen, da es keinen Grund mehr gäbe die Etablierungszeit der CEF-Flächen auf zwei Jahre zu verkürzen. Weitere Planungsleistungen sowie die Herstellung erster Ausgleichsmaßnahmen sind bereits im Doppelhaushalt 2026/2027 berücksichtigt. Die bauliche Umsetzung wird ab dem Doppelhaushalt 2028/2029 berücksichtigt. Die Verwaltung empfiehlt, auch weiter an der Umsetzung des Projektes festzuhalten und die Planungen gemäß dem beschriebenen Zeitplan weiterzuführen.
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Extrahierter Text