Bei Sanierung von Straßen Entsiegelungsmaßnahmen berücksichtigen
| Vorlage: | DHH/2025/6609 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 6600 |
| Datum: | 24.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 26.01.2026 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
GRÜNE Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 20.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/6609 Bei Sanierung von Straßen Entsiegelungsmaßnahmen berücksichtigen Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt S. 334 6600 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Gemeindestraßen 541001–660, Kreisstraßen 542001-660, Bundestraßen 543001-660, Parkierungseinrichtungen 544001-660 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme 7.661002: Gemeindestraßen, Umbau und Verbesserung 7.662002: Kreisstraßen, Umbau und Verbesserung 7.663002: Landesstraßen, Umbau und Verbesserung 7.664002: Bundesstraßen, Umbau und Verbesserung Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Auszahl. f. Baumaßnahmen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen DOPPELHAUSHALT 20FEHLER! VERWEISQUELLE KONNTE NICHT GEFUNDEN WERDEN./20FEHLER! VERWEISQUELLE KONNTE NICHT GEFUNDEN WERDEN. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite - 2 In den Sammelansätzen wird neben dem aktuellen Ziel der Sanierung der Straßen mit Schadensklassen 4 und 5 auch das Ziel “Entsiegelungsmaßnahmen im Sinne der Klimaanpassung (Schwammstadt)” verfolgt. Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Im Rahmen zukünftiger Straßensanierungen soll entsprechend den Zielen unserer Klimaanpassungsstrategie die teilweise Entsiegelung von Straßenräumen grundsätzlich als Regelfall festgeschrieben, mit geplant und um- gesetzt werden. Da es sich hierbei nicht um eine zusätzliche Maßnahme, sondern um einen integralen Bestand- teil der Sanierungsplanung handelt, sind die erforderlichen Mittel unmittelbar aus bestehenden Haushaltspos- ten bereitzustellen. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer und GRÜNE Fraktion
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Extrahierter Text
HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/6609 Bei Sanierung von Straßen Entsiegelungsmaßnahmen berücksichtigen Antrag: GRÜNE Seite HH-Plan investive Maßnahme Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 344 ff. 7.661002 7.662002 7.663002 7.664002 78720000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 Auszahlung (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 Das über den städtischen Haushalt mit Eigenmitteln und Krediten finanzierbare Investitionsvolumen ist mit den im Haushaltsentwurf vorgesehenen investiven Ansätzen ausgeschöpft. Sanierungsmaßnahmen betreffen oftmals nur den Fahrbahnbereich, Entsiegelungsmaßnahmen können daher nicht durchgehend realisiert werden. Dennoch erfolgt die Prüfung bei jeder Maßnahme. Pflasterbeläge werden ausschließlich mit versickerungsfähigem Pflaster ausgeführt. Eine Pflicht zur Entsiegelung bei jeder Sanierungsmaßnahme ist aus fachlicher Sicht zwar begrüßenswert, aber nicht realistisch umsetzbar. Zusätzlich wird auf das derzeit in Erarbeitung befindliche Entsiegelungskonzept hingewiesen, dass einen systematischen Rahmen für die Identifizierung zusätzlicher Entsiegelungspotenziale setzt. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
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