Reduktion der Kosten für Straßeninstandhaltung/-sanierung
| Vorlage: | DHH/2025/6603 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 6600 |
| Datum: | 24.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 08.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Volt Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 00.00.0000 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/6603 Reduktion der Kosten für Straßeninstandhaltung/-sanierung ► Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt S. 31 ff. 6600-Tiefbau Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Produktbereich 54 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme ► Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 ☐ Stellenschaffung/-reduzierung ☐ Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Einsparungen Sachkosten Bund- und Landstraßen (entspricht 20% der spezifischen Sachkosten) Zielwert: 1.000.000€ Zielwert: 1.000.000€ Einsparungen Sachkosten Gemeindestraßen (entspricht 3% der spezifischen Sachkosten) Zielwert: 500.000€ Zielwert: 500.000€ ☐ Sperrvermerk ☐ Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Reduktion der Kosten für Straßensanierung Seite - 4 ☐ Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen 1. Volt beantragt die Reduktion der Kosten für die Instandhaltung/ Sanierung von Bundes-, Land- und Kreisstraßen über die Aussetzung der Instandhaltung für alle Straßen mit ZW-Wert kleiner 3,5, mit einem Zielwert von 1,0 Mio. Euro p.a.. 2. Volt beantragt, dass die Stadt Karlsruhe straßentypspezifisch Ansprüche auf jährlichen Verlustausgleich mindestens gegen Bund und Land stellt (an dieser Stelle funktions- /leistungsspezifisch und nicht im Rahmen allgemeiner Zuweisungen etc.). 3. Volt beantragt die Reduktion der Kosten für die Instandhaltung/ Sanierung von Gemeindestraßen über die Aussetzung der Instandhaltung für alle Straßen mit ZW-Wert kleiner 2,0, mit einem Zielwert von 0,5 Mio. Euro p.a.. DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Reduktion der Kosten für Straßensanierung Seite - 4 ► Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen ► Sachverhalt | Begründung Die Stadt Karlsruhe betreibt die Instandhaltung/Sanierung aller Arten von Straßen im Stadtgebiet. Wirtschaftlich werden diese Aktivitäten im Produktbereich 54 abgebildet. Der jährliche Verlust beläuft sich im Zeitablauf stabil auf ca. 65 Mio. Euro. In diesem Verlust sind bereits Zuweisungen und Investitionszuwendungen von Bund/Land berücksichtigt. Es handelt sich um eine spezifische Verletzung des Konnexitätsprinzips im Bereich Straßeninstandhaltung/-sanierung. Daher hält es Volt für geboten, die Kompensation der sich daraus ergebenden Verluste zumindest von Bund und Land (und eher nicht vom Landkreis) einzufordern. Im DHH sind für den Produktbereich 54 in den Jahren 2026 und 2027 64,2 Mio. Euro bzw. 65,5 Mio Euro eingeplant. Eine Aufteilung in die einzelnen Produktgruppen “Bund, Land, Kreis, Gemeinde, etc.” ist in der vorliegenden Version des Haushaltsplans nicht verfügbar. Gemäß der Planung für das Jahr 2024 aus dem interaktiven Haushalt der Stadt Karlsruhe entfielen für diesen Zeitraum ca. 22% der Verluste auf Bundes- und Landstraßen und ca. 70% auf Gemeindestraßen. Nimmt man eine ähnliche Verteilung für die Jahre 2026 und 2027 an, dann ergeben sich Verluste für Bundes- und Landstraßen im aktuellen Doppelhaushalt in Höhe von ca. 14 Mio. Euro und für Gemeindestraßen in Höhe von ca. 45 Mio. Euro. Ebenso geht aus der Planung 2024 ein Sachkostenanteil von ca. 33% an allen Kosten des Produktbereichs 54 hervor (incl. aller internen Verrechnungen). Wendet man diesen wiederum auf die Verluste an, ergeben sich Sachkosten - für Bundes- und Landstraßen in Höhe von ca. 5 Mio. Euro und - für Gemeindestrassen in Höhe von ca. 15 Mio. Euro. In Baden-Württemberg werden Straßenzustände über bundesweit standardisierte Notenskalen bewertet – für Fahrbahnen nach der ZEB-Klassifikation (Zustandserfassung und -bewertung). Es werden Zustandswerte (ZW) in den folgenden Klassen abgebildet: Zustandswert (ZW) Bedeutung (vereinfacht) 1,0 – 1,5 sehr gut 1,5 – 2,0 gut 2,0 – 3,0 noch ausreichend / befriedigend 3,0 – 4,0 mäßig / deutlich geschädigt DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Reduktion der Kosten für Straßensanierung Seite - 4 4,0 – 5,0 schlecht bis sehr schlecht Wichtig sind zwei Schwellen, die in der Erhaltungsplanung genutzt werden: ● Warnwert: ZW 3,5 – Abschnitt muss genauer beobachtet und analysiert werden. ● Schwellenwert: ZW 4,5 – in der Regel sind verkehrsbeschränkende oder bauliche Maßnahmen zu prüfen bzw. einzuleiten. Zur Haushaltsstabilisierung beantragt Volt für die Jahre 2026 und 2027 die Aussetzung der Instandhaltungsmaßnahmen bei Bundes- und Landstraßen für die Straßen mit einem ZW-Wert kleiner 3,5. Darüber hinaus beantragt Volt die Aussetzung der Instandhaltungsmaßnahmen bei Gemeindestraßen für die Straßen mit einem ZW-Wert kleiner 2,0. Diese Überlegungen sind Basis für die obigen Antragsziffern 1-3. Unterzeichnet von: Adina Geißinger Fabian Gaukel Kien Nguyen
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Extrahierter Text
HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/6603 Reduktion der Kosten für Straßeninstandhaltung/-sanierung Antrag: Volt Seite HH-Plan Produktbereich Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 344, 369, 372 5410-660 5430-660 5440-660 7.661002 7.663002 7.664002 7872 0000 7872 0000 7872 0000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 500.000 500.000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 1.000.000 1.000.000 Grundsätzlich werden aufgrund der geringfügigen Haushaltsmittel im Finanzhaushalt Instandhaltungsmaßnahmen vorrangig auf Maßnahmen ab einem Zustandswert (ZW) von vier fokussiert. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Erhaltung der Verkehrssicherheit. Größere Instandhaltungsmaßnahmen sind aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht vorgesehen. Die angegebenen Zielwerte können daher nicht erreicht werden. Eine weitere Reduktion der Instandsetzungen ist aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll und würde einen Sanierungsstau hervorrufen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.