Einführung einer jährlichen Gebühr für festinstallierte Werbetafeln
| Vorlage: | DHH/2025/6303 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 6300 |
| Datum: | 24.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 08.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Volt Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 00.00.0000 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/6303 Einführung einer jährlichen Gebühr für festinstallierte Werbetafeln ► Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: ► Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 ☐ Stellenschaffung/-reduzierung ☐ Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Erhöhung Erträge Werbetafeln ☐ Sperrvermerk ☐ Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen ☐ Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Einführung einer jährlichen Gebühr für festinstallierte Werbetafeln, hilfsweise einer Erhöhung der einmaligen Genehminungskosten auf ein faires Niveau. ► Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen ► Sachverhalt | Begründung Für die klassische festinstallierte 18/1 Großflächenwerbetafel verlangen Werbefirmen aktuell zwischen 10-75 € pro Tag von ihren Kund*innen. Beispielrechnung: - 100 % Auslastung der Tafel = 3.650-27.375 € Umsatz pro Jahr - 75 % = 2.737-20.531 € - 50 % = 1.825-13.687 € Während bewegliche Werbetafeln unter die Sondernutzungsgebührensatzung fallen, welche pauschal um 20% erhöht wird, werden baulich Installierte Werbetafeln nach unserem Wissensstand nur einmalig mit verhältnismäßig geringen Verwaltungsgebühr von 100-600€ belegt. Wir fordern die Stadtverwaltung auf, eine jährliche Gebühr für besagte Werbetafeln zu prüfen oder hilfsweise eine erhöhte einmalige Gebühr zu verlangen, die den wirtschaftlichen Wert der Installation fairer berücksichtigt. In einer angespannten Haushaltssituation, die durch gesamtstädtische Sparmaßnahmen und Haushaltskürzungen geprägt ist, können zusätzliche Gebühren höhere Einnahmen generieren, die der Stadt zugutekommen. Die zunehmende Masse an Werbeinhalten führt zu einer Informationsflut, welche die Bürger*innen zusätzlich belastet. Gleichzeitig bleibt der gesellschaftliche Mehrwert dieser Werbung begrenzt. Unterzeichnet von: Adina Geißinger Fabian Gaukel Kien Nguyen
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Extrahierter Text
HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/6303 Einführung einer jährlichen Gebühr für festinstallierte Werbetafeln Antrag: Volt Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 327 5210-630 1.630.52.10.02 33000000 Ertrag (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Die Stadt Karlsruhe hat einen Vertrag mit einer externen Firma über die Aufstellung und Nutzung von Werbesäulen/City-Light-Boards sowie die Aufstellung, Instandhaltung und den Betrieb von Toilettenanlagen in der Stadt Karlsruhe geschlossen. Dieser regelt alle Modalitäten, Kosten und Gebühren. Auf privaten Grundstücken oder auch in privaten Tiefgaragen gibt es weitere Anlagen, die nicht im Werbevertrag enthalten sein können. In diesen Fällen genehmigt die Stadt die „bauliche Anlage“ und erhebt dafür eine Genehmigungsgebühr. Aufgrund der Privatheit der Anlage kann keine zusätzliche Gebühr höhere Einnahmen für die Werbung oder deren wirtschaftlichen Wert generieren. Im Zuge der Überarbeitung der Verwaltungsgebührensatzung zum 1. Januar 2027 werden die Gebührenziffern unter 12.5.4 fortfolgende, die die Verwaltungsgebühren für die Genehmigung von Werbeanlagen regeln, überprüft. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.