Einführung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung im Jahr 2026

Vorlage: DHH/2025/6301
Art: Haushalt THH 6300
Datum: 24.11.2025
Letzte Änderung: 18.12.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 16.12.2025

    TOP: 282

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Grüne_026
    Extrahierter Text

    GRÜNE Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 20.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/6301 Einführung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung im Jahr 2026  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt   6300 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung 2,00 Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 20FEHLER! VERWEISQUELLE KONNTE NICHT GEFUNDEN WERDEN./20FEHLER! VERWEISQUELLE KONNTE NICHT GEFUNDEN WERDEN. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger   Sachverhalt | Begründung Die Stadt Karlsruhe führt im Jahr 2026 eine Zweckentfremdungsverbotssatzung ein. Dafür werden zwei Perso- nalstellen für die Erarbeitung und Durchsetzung der Satzung benötigt. In Karlsruhe besteht bereits seit mehre- ren Jahren ein deutlich angespannter Wohnungsmarkt: Es gibt viel weniger bezahlbare Wohnungen für Men- schen mit unteren oder mittleren Einkommen, als Bedarf besteht. Daher sollen möglichst alle Instrumente ge- nutzt werden, um Wohnraum im Bestand zu halten und zu aktivieren und diesen nicht durch beispielsweise Leerstand oder Kurzzeitvermietungen zu verlieren. Durch die dann mögliche Ahndung von Zweckentfremdungstatbeständen kann die Stadt Bußgelder einneh- men. So können die Stellen teilweise gegenfinanziert werden. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer und GRÜNE Fraktion

  • 6301 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/6301 Einführung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung im Jahr 2026 Antrag: GRÜNE Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 327 5210-630 63006110 40000000 Stellenveränderung (VZW) 2026 2027 2028 2029 2030 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätzliche Aufwendungen (hier: Personalkostensteigerungen) und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung erkennt jedoch die Problematik zunehmender Nutzungsänderungen von Wohnungen zu Ferienwohnungen an. Um demnach eine pragmatische und zukunftsorientierte Lösung zu ermöglichen, könnte eine stark reduzierte und niedrigschwellige Zweckentfremdungssatzung geschaffen werden, die ausschließlich auf künftige Nutzungsänderungen ausgerichtet ist. Die Verwaltung hält ein solches reduziertes Modell für rechtlich zulässig. Die Verwaltung wird daher den Vorschlag aufnehmen und wird einen Umsetzungsvorschlag ohne zusätzliche Personalressourcen für die zuständigen Gremien erarbeiten.

  • Abstimmungsergebnis Ö282 Geschäftsordnungsantrag AfD
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis Ö 282
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