HHS4_GR68 - Keine Gebühr für Wohnberechtigungsschein einführen

Vorlage: DHH/2025/6202
Art: Haushalt THH 6200
Datum: 24.11.2025
Letzte Änderung: 08.12.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 16.12.2025

    TOP: 280

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Grüne_025
    Extrahierter Text

    GRÜNE Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 20.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/6202 Keine Gebühr für Wohnberechtigungsschein einführen (HHS4_GR68)  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt   6200 Liegenschaftsamt Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Entgelte f. öffentl. Leistungen o. Einrichtungen 28.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 20FEHLER! VERWEISQUELLE KONNTE NICHT GEFUNDEN WERDEN./20FEHLER! VERWEISQUELLE KONNTE NICHT GEFUNDEN WERDEN. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Es wird keine Gebühr für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen erhoben. Gerade in der Situation, in der ein Wohnberechtigungsschein neu beantragt werden soll, befinden sich Haus- halte üblicherweise in einer sehr angespannten finanziellen Situation. Eine weitere Gebühr erschwert die Situ- ation unnötigerweise. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer und GRÜNE Fraktion

  • Antrag SPD_001
    Extrahierter Text

    SPD Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 19.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/6202 Thema: Ablehnung der Gebühr für Wohnberechtigungsscheine  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  317  6200 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  5220- 620 I Maßnahmen-Nr.: HHS4_GR68 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Entgelte f. öffentl. Leistungen o. Einrichtungen 0 28.000 28.000 28.000 28.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Die Einführung einer Gebühr von 20 Euro für die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen würde den städtischen Haushalt um 28.000,00 € entlasten. Nutzende des Wohnberechtigungsschein verfügen über ein geringes Einkommen, weshalb sie durch die Einführung einer Antragsgebühr zusätzlich belastet werden würden. DOPPELHAUSHALT 20FEHLER! VERWEISQUELLE KONNTE NICHT GEFUNDEN WERDEN./20FEHLER! VERWEISQUELLE KONNTE NICHT GEFUNDEN WERDEN. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Der Wohnberechtigungsschein ermöglicht es einkommensschwachen Haushalten, auf eine preisgünstige, öf- fentlich geförderte Wohnung zuzugreifen – eine wichtige Unterstützung für Menschen, die sich den freien Wohnungsmarkt nicht leisten können. Eine Gebühr würde diese ohnehin schon benachteiligte Gruppe zu- sätzlich belasten und den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum weiter erschweren. Unterzeichnet von: Dr. Anton Huber und SPD-Fraktion

  • Antrag Die Linke_017
    Extrahierter Text

    Die Linke-Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 20.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/6202 Verzicht auf Einführung einer Gebühr für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt   6200 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  5220-620 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen 28.000 28.000 28.000 28.000 28.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Verzicht auf Einführung einer Gebühr für die Ausstellung eines Wohnberechtigungs- scheins Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen: Auf die Einführung einer Gebühr für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins wird verzichtet. Begründung: Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsschein (WBS) erfolgt auf Antrag und soll Menschen mit geringem Einkommen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum verschaffen. In Anbetracht der eh schon schwierigen finan- ziellen Situation der Antragstellenden in Verbindung mit der Entwicklung der Mietpreise auf dem Wohnungs- markt lehnen wir diesen Vorschlag ab. Der Wohnberechtigungsschein garantiert keinen öffentlich geförderten Wohnraum, er weist lediglich die Be- rechtigung zur Inanspruchnahme aus. Da in Karlsruhe geförderter Wohnraum zudem nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung steht, halten wir diesen Vorschlag als Einnahmequelle für unredlich und beantragen da- her den Verzicht auf eine Ausstellungsgebühr. Die Fehlsumme i. H. v. 28.000 EUR kann durch höhere Gebühren in anderen Bereichen des Liegenschafts- amts sozialverträglich ausgeglichen werden. Unterzeichnet von: Anne Berghoff Franziska Buresch Tanja Kaufmann

  • Antrag SR Braun_011
    Extrahierter Text

    Die PARTEI im Gemeinderat, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 20.11.2025 HAUSHALT 2026/2027 Antrag zum Thema DHH/2025/6202 Verzicht auf die Erhebung einer Gebühr für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen ► Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt   6200 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  X Finanzhaushalt: Investive Maßnahme  ► Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 ☐ Stellenschaffung/-reduzierung ☒ Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen ☐ Sperrvermerk ☐ Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen ☒ Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Die Stadt Karlsruhe verzichtet auf die Erhebung einer Gebühr für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins. Seite - 2 HAUSHALT 2026/2027 Thema ► Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen ► Sachverhalt | Begründung Begründung: Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins dient dem Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für einkommensschwache Haushalte. Eine zusätzliche Gebühr würde die ohnehin belasteten Antragstellenden finanziell weiter belasten und könnte Hürden für Menschen mit geringem Einkommen schaffen. Durch den Wegfall der Gebühr wird der Zugang zu Sozialwohnungen erleichtert und das Ziel der sozialen Wohnraumförderung konsequent unterstützt. Die städtische Verwaltung trägt die Kosten der Ausstellung im Rahmen der allgemeinen Haushaltsmittel, was angesichts des gesellschaftlichen Nutzens angemessen ist. Unterzeichnet von: Max Braun

  • 6202 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/6202 HHS4_GR68 - Keine Gebühr für Wohnberechtigungsschein einführen Antrag: GRÜNE, SPD, Die Linke, SR Braun Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 317 5220-620 1.620.52.20.05 33110000 Ertrag (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 0 -28.000 -28.000 -28.000 -28.000 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind Einnah- men in allen Leistungsbereichen ausgewogen zu prüfen und anzupassen. Grundgedanke der Verwaltungs- gebühr ist, dass grundsätzlich diejenige Person, welche eine öffentliche Stelle in besonderem Maße bean- sprucht, für die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten herangezogen werden soll. Dies entspricht insbesondere den gemeindewirtschaftsrechtlichen Finanzierungsgrundsätzen des § 78 Absatz 2 Gemeinde- ordnung (GemO). Die Gebühr ist hierbei der Gegenwert für eine konkrete Verwaltungsleistung, von wel- cher der jeweilige Adressat einen individuellen Vorteil hat. Auf diese Weise soll möglichst vermieden wer- den, dass diese individuellen Verwaltungsleistungen steuerfinanziert werden und somit zu Lasten der All- gemeinheit gehen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.