HHS4_GR64 - Weiterführung der Sozialen Erhaltungssatzung "Alte Südstadt"
| Vorlage: | DHH/2025/6201 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 6200 |
| Datum: | 21.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 09.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Die Linke-Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 20.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/6201 Weiterführung der Sozialen Erhaltungssatzung „Alte Südstadt“ Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 1200, 6200, 6300 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Weiterführung der Sozialen Erhaltungssatzung „Alte Südstadt“ Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Die Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet „Alte Südstadt“ wird aufrechterhalten. 2. Die Stellen zur Durchführung der Sozialen Erhaltungssatzung bei Amt für Stadtentwicklung (2025/0596) und Bauordnungsamt (2025/0558) werden befristet für die kommenden 3 Jahre erhalten. 3. Ein möglicher Verzicht auf die Stelle beim Liegenschaftsamt (2025/0591) wird in Rücksprache mit dem Lie- genschaftsamt entschieden. 4. Die nächste Evaluierung der Sozialen Erhaltungssatzung erfolgt nach 3 Jahren im Jahr 2028. Begründung: Ziele der Sozialen Erhaltungssatzung sind: - eine sozialverträgliche Umsetzung von baulichen Modernisierungsvorhaben, - der Erhalt der Struktur des Wohnraum- und Mietwohnungsangebots - der Erhalt der im Gebiet vorhandenen (sozialen) Infrastruktur. Einer Verdrängung von Mieter*innen aus den Wohnungen der Südstadt soll entgegengewirkt werden, indem die Satzung mietpreisdämpfend wirkt. Wertsteigernde Modernisierungen – bspw. Anbau von Balkonen, Grundrissänderungen mit größeren Räumlichkeiten, Wohnungszusammenlegungen – wirken diesem Ziel ent- gegen. Die vorgelegte Evaluation der Sozialen Erhaltungssatzung hat ergeben, dass die gesetzten Ziele erreicht wer- den: „Die stadtweite Voruntersuchung sowie die Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen im Gebiet „Alte Südstadt“ zeigen, dass die „Alte Südstadt“ weiterhin die Voraussetzungen als Soziales Erhaltungsgebiet er- füllt. Gleichzeitig zeigen die Auswertungen des Verwaltungshandelns sowie die Ergebnisse der Haushaltsbe- fragungen in der „Alten Südstadt“, dass die Satzung im Sinne der Erhaltungsziele wirksam ist.“ Die beteiligten Ämter Amt für Stadtentwicklung und Bauordnungsamt können das Arbeitsaufkommen mit den zugewiesenen Stellen gut bearbeiten. Ein Wegfall bzw. eine Reduzierung der Stellen würde die Zielerrei- chung infrage stellen. Der Aufwand des Liegenschaftsamtes wurde durch den weitgehenden Wegfall des Vorkaufsrechts nach Be- schluss des BVerwG vom November 2021 reduziert. Eine Wiedereinführung ist zeitlich nicht absehbar. Unter Umständen kann auf diese Stelle verzichtet werden. Eine Evaluation sollte analog zum bisherigen Vorgehen in drei Jahren erfolgen. Unterzeichnet von: Anne Berghoff Franziska Buresch Tanja Kaufmann
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Extrahierter Text
HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/6201 HHS4_GR64 - Weiterführung der Sozialen Erhaltungssatzung "Alte Südstadt" Antrag: Die Linke Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 311 1133-620 62007100 Stellenveränderung (VZW) 2026 2027 2028 2029 2030 47.500 48.900 50.400 51.900 53.400 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Hinsichtlich der Bearbeitung spezieller Fragestellungen ist eine Beteiligung des Liegenschaftsamtes bei Weiterführung der Sozialen Erhaltungssatzung erforderlich. Eine Einsparung ist in diesem Zusammenhang nicht möglich. Auch eine Fortführung der Sozialen Erhaltungssatzung im Bauordnungsamt ist nur bei Erhalt der dafür bisher vorgesehenen Vollzeitstelle möglich, da Beratung der Bürgerschaft und Bescheide hier er- folgen. Eine Fortführung der verwaltungsinternen Gesamtsteuerung von Vollzug, fachlicher Entwicklung, Monitoring und Evaluation der Sozialen Erhaltungssatzung ist im Amt für Stadtentwicklung ebenfalls nur bei Erhalt der dafür bisher vorgesehenen Vollzeitstelle möglich. Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätzliche Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.