HHS4_GR62 Keine Tariferhöhung Schulschwimmen
| Vorlage: | DHH/2025/5202 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 5200 |
| Datum: | 21.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 23.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Fraktionen von CDU und SPD Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 00.00.0000 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/5202 Schulen von den Tariferhöhungen bei Schwimmbädern ausnehmen Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 5000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen 60.000 60.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Schulen werden von der Haushaltssicherungsmaßnahme HHS4_GR62 „Erhöhung der Tarife der städtischen Hallen- und Freibäder, einschließlich Therme Vierordtbad ab 01.01.2026“ (jew. 900.000 (2026/2027)) aus- genommen. DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Schulen von den Tariferhöhungen bei Schwimmbädern ausnehmen Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Hinsichtlich der Reduzierung des Schulbudgets leisten die Karlsruher Schulen bereits ihren Beitrag zur Haus- haltssicherung. Daher sollten sie unseres Erachtens nicht auch noch mit den vorgeschlagenen Tariferhöhungen in Schwimmbädern belastet werden, die sie im Übrigen aus dem ohnehin reduzierten Schulbudget finanzieren müssten. Unterzeichnet von: Detlef Hofmann, Nicolas Schütz sowie CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe Mathias Tröndle, Dr. Anton Huber sowie SPD-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe
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Extrahierter Text
KAL Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 12.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/5202 Erhöhung der Tarife der städtischen Hallen‐ und Freibäder: Keine Preiserhöhung für Schulen Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 5200 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition HHS4-GR62 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Entgelte f. öffentl. Leistungen o. Einrichtungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Die Preise für Schulen werden von der Tariferhöhung der städtischen Hallen- und Freibäder ausgenommen DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Erhöhung der Tarife der städtischen Hallen‐ und Freibäder: Keine Preiserhöhung für Schulen Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Sachverhalt | Begründung Schwimmen rettet Leben! Der Schwimmunterricht an Schulen trägt maßgeblich dazu bei, Kindern das Schwimmen entweder beizubrin- gen oder größere Sicherheit im Wasser zu erlernen. Die Kosten für das Schulschwimmen nehmen schon jetzt einen beträchtlichen Anteil der Schulbudgets ein. Damit sich die Schulen weiterhin die Umsetzung des Schul- schwimmens leisten können (auch bei vermutlich gekürzten Schulbudgets) sollen zumindest die Entgelte für die Schulen an den städtischen Hallen- und Freibädern nicht weiter steigen. Deshalb werden diese Tarife von der allgemeinen Tariferhöhung ausgenommen. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Sonja Döring Michael Haug
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Extrahierter Text
HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/5202 HHS4_GR62 Keine Tariferhöhung Schulschwimmen Antrag: CDU, SPD, KAL Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 289 4240-520 1.520.42.40 33000000 Ertrag (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 -60.000 -60.000 -60.000 -60.000 -60.000 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätzliche Aufwendungen, Zuschüsse oder Ertragsreduzierungen in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Bäderbetriebe sind ein Betrieb gewerblicher Art, der umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigt. Durch die Umsatzsteuerpflicht besteht auch ein Vorsteuerabzug bei Investitionen und den laufenden Kosten. Würde das Schulschwimmen verbilligt überlassen werden, wäre eine Vorsteuerkürzung bei den Bädern von mindestens 150.000 Euro vorzunehmen. Die jährliche Feststellung und Berechnung der Quote zur Vorsteuerkürzung wäre nicht mehr automatisiert möglich, sondern müsste regelmäßig für jedes Bad einzeln ermittelt und die Vorsteuer entsprechend berücksichtigt werden. Dies wäre ein sich wiederholender zusätzlicher enormer Verwaltungsaufwand für die Bäderverwaltung und die Stadtkämmerei. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.