HHS4_V188 - Verringerte Kürzung im Bereich der Wohnungslosenhilfe

Vorlage: DHH/2025/5035
Art: Haushalt THH 5000
Datum: 02.12.2025
Letzte Änderung: 18.12.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 16.12.2025

    TOP: 217

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag SR Braun_009
    Extrahierter Text

    Die PARTEI im Gemeinderat, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 20.11.2025 HAUSHALT 2026/2027 DHH/2025/5035 Antrag zum Thema verringerte Kürzung im Bereich der Wohnungslosenhilfe ► Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt   5000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  X Finanzhaushalt: Investive Maßnahme  ► Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 ☐ Stellenschaffung/-reduzierung ☒ Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen 250.000€ 250.000€ ☐ Sperrvermerk ☐ Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen ☒ Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Die Stadt Karlsruhe reduziert den Sparansatz bei der Wohnungslosenhilfe auf 250.000€. Seite - 2 HAUSHALT 2026/2027 Thema ► Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen ► Sachverhalt | Begründung Begründung: Die geplante Kürzung von 500.000 € jährlich im Bereich der Wohnungslosenhilfe würde zentrale Unterstützungsangebote freier Träger erheblich gefährden und hätte absehbar negative Folgen für besonders vulnerable Menschen. Eine Reduzierung der Sparsumme auf 250.000 € p. a. stellt weiterhin einen substantiellen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung dar, verhindert jedoch den Wegfall unverzichtbarer Angebote wie Tagesaufenthalte, niedrigschwellige Beratungsstellen und aufsuchende Hilfen. Unterzeichnet von: Max Braun

  • 5035 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/5035 HHS4_V188 - Verringerte Kürzung im Bereich der Wohnungslosenhilfe Antrag: SR Braun Seite HH-Plan Produktbereich Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 260 3110-500 1.500.31.10.07 43300000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 250.000 250.000 250.000 250.000 250.000 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Die Kürzungen im Bereich der Wohnungslosenhilfe wurden in Absprache mit den Trägern erarbeitet. Von den Sparmaßnahmen wurden feste Angebote in Unterkünften, wie die Frauenpension und der Anker ausgenommen, ebenso Arbeitsprojekte und die Beratungsstellen für Wohnungslose. Angebote wie Tagesaufenthalte, niedrigschwellige Beratungsstellen und aufsuchende Hilfen bleiben erhalten. Die Einsparungen betreffen Bereiche, in denen die geringsten Auswirkungen erwartet werden. So reduzierten sich die Erfolge des Lotsenprojekts in den letzten Jahren, es wurden deutlich weniger Menschen in Wohn-raum vermittelt, da andere Versorgungsbedarfe vorrangiger zu decken waren. Hieraus entstand beispielsweise das neue Projekt Gesundheitslotsen. Die geänderten Rahmenbedingungen führen bei den jeweiligen Trägern zu einer anteiligen Reduzierung der bisher dort vorgehaltenen Lotsenplätze. Das Lotsenprojekt bleibt somit in reduziertem Umfang erhalten. Der Zugang zum Betreuten Wohnen der Träger bleibt weiter über deren Sprechstunden möglich. Daneben gibt es Reduzierungen bei der Betreuungsintensität und -dichte. Wegen geringer Belegungszahlen werden, wie von zwei Trägern vorgeschlagen, deren Projekte zur vorübergehenden Unterbringung beendet. Dies bedeutet lediglich eine Reduzierung des Angebots um neun Plätze. Durch die Sparmaßnahmen wird niemand in die Obdachlosigkeit entlassen. Eine ausreichende Betreuung der wohnungslosen Menschen wird, angepasst an die Bedarfslagen der Betroffenen, weiterhin sichergestellt. Durch die Kürzung sind keine steigenden Unterbringungszahlen zu erwarten. Die Stadtverwaltung wird sich weiterhin für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit der Bundesregierung (NAP-W) auf lokaler Ebene (LAP) engagieren. Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätzliche Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

  • Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text