HHS4_GR58 - Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkindzuschusses: Ab drei Kindern gleichzeitig in der Kita Beitragsbefreiung ab dem dritten Kind

Vorlage: DHH/2025/5032
Art: Haushalt THH 5000
Datum: 02.12.2025
Letzte Änderung: 18.12.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 16.12.2025

    TOP: 224

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag KAL_023
    Extrahierter Text

    KAL Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 11.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/5032 Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkindzuschusses : Ab drei Kindern gleichzeitig in der Kita Beitrags- befreiung ab dem dritten und Kind  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt   5000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  HHS4-GR58 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Entgelte f. öffentl. Leistungen o. Einrichtungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Bei der Abschmelzung der Geschwisterkindermäßigung gilt: ab drei Kindern gleichzeitig in der Kita sind alle Kinder ab dem dritten Kind Beitragsbefreit DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkindzuschusses : Ab drei Kindern gleich- zeitig in der Kita Beitragsbefreiung ab dem dritten und Kind Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Familien mit mehr als zwei Kindern sind finanziell häufig stärker belastet, als Familien mit weniger Kindern. Vor allem wenn alle Kinder gleichzeitig einen Krippen- oder Kitaplatz beanspruchen, werden durch die Ab- schmelzung der Geschwisterkindregelung die Kosten für die Betreuung deutlich steigen. Insbesondere Familien mit mittleren Einkommen, die aktuell keinen Zugang zur wirtschaftlichen Jugendhilfe haben, tragen auf vielen Ebenen höhere Kosten (Wohnen, Mobilität und andere Lebenshaltungskosten). Um für diese Familien eine Entlastung zu schaffen, soll in diesem Fall (drei oder mehr Kinder gleichzeitig in der Kita), ab dem dritten Kind die Geschwisterkindregelung im bisherigen Sinne greifen. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Sonja Döring Michael Haug

  • 5032 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/5032 HHS4_GR58 - Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkindzuschusses: Ab drei Kindern gleichzeitig in der Kita Beitragsbefreiung ab dem dritten Kind Antrag: KAL Seite HH-Plan Produktbereich Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 247 3650-500 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Der Antrag der KAL-Fraktion sieht eine Beitragsbefreiung ab dem dritten gleichzeitig betreuten Kind vor. Dies hätte Mehraufwendungen zur Folge, welche die Verwaltung allerdings nicht beziffern kann, da keine Daten über Drittkinder vorliegen. Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätzliche Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

  • Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text