HHS4_GR58 - Verpflichtung zur einkommensabhängigen Gestaltung der Betreuungsentgelte

Vorlage: DHH/2025/5030
Art: Haushalt THH 5000
Datum: 02.12.2025
Letzte Änderung: 08.12.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 16.12.2025

    TOP: 225

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext

Zusätzliche Dateien

  • Antrag CDU_024
    Extrahierter Text

    CDU Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 00.00.0000 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/5030 Verpflichtung zur einkommensabhängigen Gestaltung der Betreuungsentgelte  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt   5000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Die in der Haushaltssicherungsmaßnahme HHS4_GR58 „Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkindzu- schusses und Senkung Erstkinderzuschuss“ (6.877.070 (2026), 8.685.160 (2027)) beinhaltete vollständige Einstellung des Geschwisterkindzuschusses zum 1. September 2027 tritt nur dann ein, wenn das Konzept zur einkommensabhängigen Gestaltung der Betreuungsentgelte vom Gemeinderat beschlossen worden ist. Ansonsten soll der Geschwisterkindzuschuss in Höhe von 50 Prozent beibehalten werden. DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Verpflichtung zur einkommensabhängigen Gestaltung der Betreuungsentgelte Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Die Verwaltung plant, ein Konzept zur einkommensabhängigen Gestaltung der Betreuungsentgelte in der Kin- dertagesbetreuung vorzulegen, sobald der Geschwisterkindzuschuss zum 1. September 2027 eingestellt wird. Wir begrüßen diese Absicht. Für die CDU-Fraktion ist es jedoch entscheidend, dass diese gute Absicht verbind- lich wird. Daher müssen das Konzept und der entsprechende Gemeinderatsbeschluss zur einkommensabhän- gigen Gestaltung der Betreuungsentgelte eine zwingende Voraussetzung für die Einstellung des Geschwister- kindzuschusses sein. Um den bürokratischen Aufwand der Verwaltung zu minimieren, schlagen wir vor, dass die Beweislast für einen Nachlass auf das Betreuungsentgelt bei den Eltern liegt. Der einkommensabhängige Nachlass sollte nicht au- tomatisch allen Eltern gewährt werden, sondern nur denjenigen Familien, die entsprechende Einkommens- nachweise vorlegen und einen Antrag stellen. Sollte kein Gemeinderatsbeschluss zur konkreten Einführung der einkommensabhängigen Gestaltung der Be- treuungsentgelte vorliegen, soll der Geschwisterkindzuschuss in Höhe von 50 Prozent fortgeführt werden. Unterzeichnet von: Detlef Hofmann, Bettina Meier-Augenstein, Andreas Kehrle sowie CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe

  • 5030 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/5030 HHS4_GR58 - Verpflichtung zur einkommensabhängigen Gestaltung der Betreuungsentgelte Antrag: CDU Seite HH-Plan Produktbereich Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 247 3650-500 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Der Antrag der CDU stellt die letzte Stufe der Reduktion des Geschwisterkinderzuschusses unter den Vorbehalt der zeitgleichen Einführung einer einkommensabhängigen Beitragsregelung. Dieses Ziel verfolgt ebenfalls die Verwaltung mit Beschlussvorlage 2025/0846. Der Antrag ist im Falle einer positiven Beschlussfassung der Vorlage 2025/0846 als erledigt zu betrachten.