HHS4_GR57 - Einsparung beim Projekt "Hebammen in Familienzentren" verhindern
| Vorlage: | DHH/2025/5029 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 5000 |
| Datum: | 25.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 18.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Die Linke-Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 20.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/5029 Einsparung beim Projekt „Hebammen in Familienzentren“ verhindern Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 272 5000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 3630-500 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Personalaufwendungen 58.000 58.000 58.000 58.000 58.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Einsparung beim Projekt „Hebammen in Familienzentren“ verhindern Seite - 3 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen: Die Stadt Karlsruhe führt das Projekt „Hebammen in Familienzentren“ mit 58.000 Euro für das Jahr 2026 und das Jahr 2027 ff. fort. Begründung: Das Projekt „Hebammen in Familienzentren“ richtet sich an Schwangere und Wöchnerinnen, die keine Heb- amme gefunden haben. In diesem Rahmen bieten freiberufliche Hebammen eine Telefonsprechstunde, Sprechstunden in zwei Kinder- und Familienzentren an, machen aufsuchende Arbeit und unterstützen Schwangere mit medizinischer Grundversorgung und Beratung. Bei Bedarf können die Hebammen außerdem an weitere Hilfen vermitteln. Seit im Oktober ein Aufnahmestopp für die aufsuchende Wochenbettbetreuung für Frauen aus dem Stadtge- biet ohne Hebammenbetreuung ausgerufen wurde [1[1]], hat sich die Versorgungslage für Schwangere in Karlsruhe deutlich verschlechtert. Der bundesweit vorherrschende Versorgungsengpass durch Hebammen trifft dabei vulnerable Gruppen besonders hart. Fast ein Drittel der versicherten Frauen mit niedrigem Einkom- men haben während der Schwangerschaft und im Wochenbett keine abgerechnete Hebammenleistung. Dar- über hinaus wissen Frauen mit Migrationsgeschichte oftmals nicht, dass sie Anspruch auf Hebammenleistun- gen haben, da die Informationen nicht umfassend genug sind [2[2]]. Genau an diesem Punkt leistet das Projekt „Hebammen in Familienzentren“ einen zentralen Beitrag zur ge- sundheitlichen Chancengleichheit in Karlsruhe. Aufgrund der Einbindung in die bereits vertrauten Räumlich- keiten der Familienzentren ist das Angebot besonders zugänglich für Gruppen, die andernfalls die ihnen zu- stehende Leistung nicht in Anspruch genommen hätten. Durch gezielte Primärprävention können langfristig hohe Kosten für das Gesundheitssystem vermieden werden, indem schwerwiegende gesundheitliche Prob- leme früh erkannt und verhindert werden können. Die Verwaltung argumentiert, dass es nicht Aufgabe der Jugendhilfe sei, die (medizinische) Grundversorgung von Schwangeren und Wöchnerinnen zu gewährleisten, welche mit dieser Streichung entfallen würde. Scheinbar bleibe der „Zugang zu den Frühen Hilfen und ihren Familienhebammen aber für alle Schwangeren und Wöchnerinnen gesichert“. Doch diese Frühen Hilfen (nach § 16 SGB VIII) decken in ihrer Funktion einen grundlegend anderen Bereich ab und haben primär eine Lotsenfunktion in der Beziehung zum Kind. Sie bie- ten unter anderem eine langfristige Begleitung, Alltagshilfe und Familienpaten an. Das Projekt „Hebammen in Familienzentren“ dagegen übernimmt wiederum Aufgaben der medizinischen Grundversorgung für Frauen, die andernfalls keine Leistung erhielten, die ihnen gesetzlich zusteht. An diesem bundesweit zu ge- währenden Recht müssen Kommunen sich ebenso beteiligen. Unterzeichnet von: Anne Berghoff Franziska Buresch 1[1] BAG Landesjugendämter – Frühe Hilfen: https://www.unterstuetzung-die-ankommt.de/de/das-machen- wir/fuer-eltern/fruehe-hilfen/#welche-unterstutzungsmoglichkeiten-bieten-die-fruhen-hilfen-17604176 2[2] Barmer Institut für Gesundheitsforschung – Daten rund um die Geburt und Versorgungsangebote durch Heb- ammen: https://www.bifg.de/media/dl/ePaper/bifg-ePaper-Geburtshilfe-und-Hebammenversorgung-Teil-1.pdf DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Einsparung beim Projekt „Hebammen in Familienzentren“ verhindern Seite - 3 Tanja Kaufmann
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HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/5029 HHS4_GR57 – Einsparung beim Projekt „Hebammen in Familienzentren“ verhindern Antrag: Die Linke Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 272 3630-500 1.500.36.30.06.09.01 43000000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 58.000 58.000 58.000 58.000 58.000 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätzliche Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
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