Fortführung der offenen Jugendarbeit in Wettersbach
| Vorlage: | DHH/2025/5027 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 5000 |
| Datum: | 25.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 26.01.2026 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Ortsverwaltung Wettersbach, Am Wetterbach 40, 76228 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 17.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/5027 Fortführung der offenen Jugendarbeit in Wettersbach Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 268 5000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 3620-500 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 72.000 163.000 163.000 163.000 163000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Fortführung der offenen Jugendarbeit in Wettersbach Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Stadtjugendausschuss zur Weiterführung der offenen Jugendarbeit in Wettersbach / den Höhenstadtteilen Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat hat ab dem Doppelhaushalt 2022/2023 die finanziellen Mittel für die Umsetzung der Konzeption für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in den Höhenstadtteilen bis 2026 zur Verfügung gestellt. Die Trägerschaft wurde dem Stja übertragen. Für die Weiterführung sind im HHJ 2026 € 72.000 ungedeckt, ab dem HHJ 2027 jährlich 163.000 € (Personal- und Sachkosten). Der Ortschaftsrat Wettersbach beantragt für die Fortführung der offenen Jugendarbeit für die Jahre 2026/2027 in Wettersbach die entsprechenden finanziellen Mittel im DHH 2026/2027 einzustellen. Unterzeichnet von: Beschluss des Ortschaftsrates Wettersbach in der Sitzung am 14.10.2025 begl. K. Tron, Ortsvorsteherin
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HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/5027 Fortführung der offenen Jugendarbeit in Wettersbach Antrag: Ortsverwaltung Wettersbach Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 268 3620-500 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 72.000 163.000 163.000 163.000 163.000 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Die grundsätzliche Arbeit in Wettersbach ist durch den Betriebsmittelzuschuss an den Stadtjugendausschuss in reduziertem Umfang auch nach 2026 möglich. Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätzliche Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
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