HHS4_GR59 - Betriebskostenzuschuss Stadtjugendausschuss

Vorlage: DHH/2025/5025
Art: Haushalt THH 5000
Datum: 25.11.2025
Letzte Änderung: 18.12.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 16.12.2025

    TOP: 228

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag AfD_015
    Extrahierter Text

    AfD Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 30.10.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/5025 Betriebskostenzuschuss Stja  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt   5100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2023 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Sachaufwendungen -364.950 -364.950 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Betriebskostenzuschuss Stja Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Stadtjugendausscxhuss (stja)  Sachverhalt | Begründung Gemäß lfd. Nummer Nr. 21.12 auf Seite 2 in 2025_0948_Anlage_2_5_THH_5000_Freie_Wohlfahrtspflege_und_freie_Jugendhilfe.pdf Schlägt die Stadt vor, den Betriebskostenzuschuss an den stja von bislang geplanten 4.194.800 Euro um ledig- lich 0,5%, d.h. 21.200 Euro zu kürzen. In Anbetracht der Haushaltslage ist diese lediglich marginale Kürzung der Mittel nicht nachvollziehbar. Eine Kürzung der Mittel um 8,7%, wie sie die Stadt bei den institutionellen Förderung im Kulturbereich vorsieht und beim Betriebskostenzuschuss an den stja einem Kürzungsbetrag von 364.950,- Euro entsprechen würde, trägt der Finanzlage der Stadt dagegen adäquat Rechnung. Unterzeichnet von: Paul Schmidt, Oliver Schnell, Rouven Stolz, Gerhard Lenz, Andreas Seidler

  • 5025 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/5025 HHS4_GR59 - Betriebskostenzuschuss Stadtjugendausschuss Antrag: AfD Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 268 3620-500 1.500.36.20.04.01 43000000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 -343.750 -343.750 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Im Bereich der freiwilligen Leistungen der Sozial- und Jugendbehörde wurden die zu erbringenden Einsparvorgaben nicht, wie im kulturellen Bereich erfolgt über eine pauschale Kürzung (8,7 Prozent) aller Bereiche erbracht, sondern mit den einzelnen Trägern ausgehandelt. Mit dem Betriebskostenzuschuss an den Stadtjugendausschuss werden auch Pflichtaufgaben erfüllt. Fast ein Viertel des Betriebskostenzuschusses fließt zurück an die Stadt Karlsruhe beziehungsweise deren Gesellschaften. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

  • Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text