HHS4_V184 - Schulsozialarbeit als Rückgrat einer guten Bildung
| Vorlage: | DHH/2025/5023 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 5000 |
| Datum: | 25.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 18.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gemeinderatsfraktion DIE LINKE, Max Braun (Die Partei) Hebelstr. 21, 76131 Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 20.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/5023 Schulsozialarbeit als Rückgrat einer guten Bildung Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 5000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 3620-500 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen 354.000 354.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Schulsozialarbeit als Rückgrat einer guten Bildung Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung nimmt Abstand von den Kürzungen bei den Mittel der Schulsozialarbeit (geplant sind Min- derausgaben von 354.000 im Jahr). Die Zuschüsse für die Schulsozialarbeit bleiben in vollem Maße erhalten. Begründung: Die geplante Einsparung im Gesamtbudget der Schulsozialarbeit ist angesichts der gesellschaftlichen Heraus- forderungen kurzsichtig. Schon in 2024 gab es eine Budget-Kürzung, die auch die Schulsozialarbeit betraf. Schon damals konnte der Bedarf nicht gedeckt werden, seither ist dieser weiter dramatisch gestiegen. Den- noch plant die Verwaltung nun eine Reduzierung der Projektmittel für die Schulsozialarbeit. Die Projektmittel bedeuten eine erschwerte Arbeit für die Schulsozialarbeiter*innen, die sowieso an der Belas- tungsgrenze arbeiten. Der Betreuungsschlüssel in Karlsruhe ist momentan mehr als unzureichend. Unter den vorherrschenden Bedingungen sind die Schulsozialarbeiter*innen auf die bereits knapp bemessenen Sachmit- tel angewiesen. Denn die Projektmittel ermöglichen flexible und leicht zugängliche Arbeit, die über reine Be- ratungsleistungen hinausgeht und Schüler direkt erreicht (z.B. teambildende Maßnahmen, Material für erleb- nispädagogische Angebote oder präventive Workshops). Das allgemeine Fundament der sozialen Bildung im schulischen Rahmen und ihre Qualität wird infolgedessen massiv zersetzt. Eine solche Kürzung im höchst sensiblen Bereich der Schulsozialarbeit steht im aktiven Konflikt zur Bereitstel- lung leicht zugänglicher sozialer Beratungsstellen für Schüler*innen, und der direkten Vermittlung von Inhal- ten im gesellschaftlichen Umgang. Beides ist im schulischen Kontext essenziell, da die Zukunft vieler junger Menschen von entsprechender Aufklärung und persönlicher Unterstützung abhängt. Wie zuletzt die Bundes- schülerkonferenz gefordert hat, sollten aufgrund der anhaltend hohen psychischen Belastung junger Men- schen1[1] (Post-Pandemie-Effekte, Zukunftsängste) die Kapazitäten der Schulsozialarbeit dringend ausgebaut werden. Unterzeichnet von: Anne Berghoff, Tanja Kaufmann (Fraktion Die Linke) Max Braun 1[1] https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/psychische-gesundheit-jugendliche-100.html
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HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/5023 HHS4_V184 - Schulsozialarbeit als Rückgrat einer guten Bildung Interfraktioneller Antrag: Die Linke, SR Braun Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 268 3620-500 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 354.000 354.000 354.000 354.000 354.000 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätzliche Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
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