HHS4_V186 Bundesteilhabegesetz und Eingliederungshilfe ernst nehmen
| Vorlage: | DHH/2025/5020 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 5000 |
| Datum: | 24.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 18.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Die Linke-Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 20.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/5020 Bundesteilhabegesetz und Eingliederungshilfe ernst nehmen Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 5000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 3210-500 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen 3.600.000 3.600.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Bundesteilhabegesetz und Eingliederungshilfe ernst nehmen Seite - 3 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen: die Verwaltung nimmt Abstand von der Reduzierung des Budgets für den Bereich der Eingliederungshilfen in Höhe von jeweils 3.630.000 Euro jährlich durch Steuerungsmaßnahmen. Stattdessen wird die ursprünglich veranschlagte Summe zur Verfügung gestellt. Begründung (kurz): Die Maßnahmenliste der Verwaltung sieht unter der Maßnahmen-Nummer HHS4_V186 eine Kürzung des Budgets der Jugend- und Sozialhilfe im Bereich der Eingliederungshilfen vor. Konkret sollen hierbei durch „Steuerungsmaßnahmen“, 3.630.000 Euro jährlich weniger veranschlagt werden. Wir halten eine solch hohe Reduzierung des Budgets, die alleine auf „Steuerungsmaßnahmen“ zurückzufüh- ren sind, nicht für plausibel dargelegt. Es steht zu befürchten, dass es zu großen Einbußen in Qualität und Quantität der Leistungen kommen wird, die zulasten der betroffenen Menschen gehen werden. Auch wei- tere Folgekosten sind hierdurch zu erwarten. Ausführliche Begründung: Die Maßnahmenliste der Verwaltung sieht unter der Maßnahmen-Nummer HHS4_V186 eine Kürzung des Budgets der Jugend- und Sozialhilfe im Bereich der Eingliederungshilfen vor. Konkret sollen hierbei durch „Steuerungsmaßnahmen“, 3.630.000 Euro jährlich weniger veranschlagt werden. Eingliederungshilfen sind Sozialleistungen die Menschen mit einer Behinderung oder von einer Behinderung bedrohten Menschen, eine individuelle Lebensführung, die der Würde des Menschen entspricht, ermöglichen oder erleichtern (§ 90 SGB IX). Sie umfassen zum Beispiel Leistungen zur Ausbildung und Weiterbildung, Mobilitätshilfen, Heilpädagogische Hilfen oder auch Leistungen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte Menschen (WfbM). Diese Leistungen sollen den Betroffenen auch die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen oder erleichtern und stel- len für sie so einen integralen Bestandteil ihrer Lebensführung dar. Die Verwaltung legt nicht plausibel dar, inwiefern diese sehr große Summe durch bloße Effizienzsteigerung und andere Maßnahmen, die nicht zu einem merklichen Qualitätsverlust führen werden, eingespart werden soll. Bei einer Summe in dieser Größenordnung wäre davon auszugehen, dass das bisherige System eine der- artige Ineffizienz aufgewiesen haben muss, dass jahrelang eine Millionensumme praktisch einfach „versi- ckert“ ist. Dass eine Ineffizienz dieses Ausmaßes der zuständigen Behörde bislang „verborgen“ blieb, und jetzt ohne Qualitätseinbußen gelöst werden könnte, erscheint äußerst unrealistisch. Viel eher steht zu be- fürchten, dass viele dieser recht vage gehaltenen „Umstrukturierungen“, sich in Wahrheit als Herabsenkung des Leistungsniveaus herausstellen werden. Tatsächlich wird dies für einen Teil der zu kürzenden Summe auch von der Verwaltung selbst eingestanden. Laut Handout des Sozialausschusses vom 24.09.2025, sollen 800.000 Euro durch eine pauschale Leistungsab- senkung durch Novellierung im Bereich Wohnen und Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum weniger eingesetzt werden. Hier liegt also mitnichten eine bloße „Umstrukturierung“ vor, sondern eine echte Kür- zung an der Qualität der Leistungen. Dass die Verwaltung, ausweislich des Handouts, lediglich von „mögli- chen“ Verschlechterung der persönlichen Lebensumstände der Betroffenen spricht, halten wir für falsch. Es DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Bundesteilhabegesetz und Eingliederungshilfe ernst nehmen Seite - 3 ist evident, dass eine pauschale Leistungsabsenkung unmittelbar zu negativen Auswirkungen bei den Men- schen führen werden, die auf diese angewiesen sind. Selbiges gilt für die Steuerungsmaßnahme der „Personalüberprüfung“ aus den Vorgaben des Rahmenver- trags in Einrichtungen der Besonderen Wohnform. Die dort angedachte „Sparsumme“ von 1.300.000 Euro lässt befürchten, dass massiv an Stellen gekürzt werden soll. Stellen welche, selbst wenn sie über die Vorga- ben des Rahmenvertrags hinausgehen, dringend für die ausreichende Bereitstellung der benötigten Hilfen gebraucht wird. Inwiefern die Steuerungsmaßnahme des „effizienteren Leistungscontrollings“, die gewünschten Einsparsum- men, ohne Qualitätsverlust bei der Leistung erbringen soll, wird durch die Verwaltung ebenfalls nicht ausrei- chend dargelegt. Das Risiko, dass hierdurch eine Herabsenkung der Leistungsniveaus einhergehen wird, ist daher zu hoch, als dass die hierfür angesetzte Summe gestrichen werden sollte. Selbiges gilt für die Steuerungsmaßnahme des „Überganges von Menschen aus WfbM in ein sozialversiche- rungspflichtiges Arbeitsverhältnis.“ Wie hier die eine Kürzung in Höhe von 1.000.000 Euro gerechtfertigt werden soll, ist ebenfalls nicht erkennbar. Falls hier tatsächlich eine solche Summe „versteckt“ gewesen sein soll, stellt sich schließlich die Frage weshalb diese einfach anmutende Maßnahme bisher nicht ergriffen wurde. Die Antwort könnte leider sein, dass dies nämlich zulasten der betroffenen Menschen gehen würde. Beispielsweise könnten Menschen aus den WfbM in Arbeitsverhältnisse gedrängt werden, bei denen sie die Arbeit nicht ausführen können oder wollen. Auch eine angespannte Haushaltssituation entbindet die Stadt weder von ihren einfachgesetzlichen Ver- pflichtungen nach dem 9. Sozialgesetzbuch, noch von ihren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen zur Wah- rung des Sozialstaatsprinzips, dem Gleichbehandlungsgrundsatz und der Wahrung der Menschenwürde. Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf ein selbstbestimmtes, menschenwürdiges Leben. In Berei- chen in denen ihre Lebensführung durch ihre Behinderung eingeschränkt wird, hat die Solidargemeinschaft sie dabei entsprechend zu unterstützen. Gerade diese Aufgabe soll in entsprechenden Bereichen durch Ein- gliederungshilfen gewährleistet werden. Jede Absenkung ihrer Qualitätsstandards stellt damit eine unmittel- bare Gefahr für den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft dar. Massive Einschnitte im Bereich der Eingliederungshilfe hätten aber auch über die direkten Folgen für die un- mittelbar Betroffenen und ihre Angehörigen hinaus, weitere negative Auswirkungen. Kürzungen in einem so sensiblen, gesellschaftlich wichtigen Bereich, würden ein fatales Zeichen an die Bür- ger*innen senden. Karlsruhe darf seinen Bürger*innen nicht das Gefühl vermitteln, ausgerechnet an den Menschen zu „sparen“, die auf besondere staatliche und gesellschaftliche Unterstützung angewiesen sind. Nicht zuletzt könnten die Maßnahmen auch zu einer erheblichen Mehrbelastung für das Personal bei den Trägern der Eingliederungshilfe führen – das gesteht die Verwaltung im Handout ebenfalls ein. Die Arbeit im sozialen- und pflegerischen Bereich, stellt schon jetzt für die Beschäftigten eine enorme Belastung dar – phy- sisch wie psychisch. Sie leiden neben den allgemein gestiegenen Lebenserhaltungskosten (Energie, Lebens- mittel, Miete) vor allem auch am Personalmangel in diesem Bereich, arbeiten oft am Wochenende- und Feier- tags, und leisten regelmäßig Überstunden. Es droht eine totale Überlastung dieser Menschen, und schluss- endlich des ganzen Systems. Diese soziale Negativspirale muss die Stadt verhindern. Unterzeichnet von: Anne Berghoff Franziska Buresch Tanja Kaufmann
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KAL Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 11.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/5020 Steuerungsmaßnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe - Rücknahme Kürzung Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 240 5000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme HHS4-V186 Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 3.630.000 3.630.000 363.000 363.000 3.630.00 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Steuerungsmaßnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe - Rücknahme Kürzung Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Die Verwaltung benennt als mögliche Risiken für die vorgeschlagenen Maßnahmen "Mögliche Verschlechte- rung der persönlichen Lebenssituation der Betroffenen, Auswirkungen auf den Personalaufwand bei den Trä- gern der Eingliederungshilfe." Menschen mit Behinderung werden immer noch von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt. Die Bedarfe, die ein menschenwürdiges Leben in und mit unserer Gesellschaft ermöglichen, sind so vielfältig wie die Menschen selbst. Viele der Hilfeempfangenden sind auf Unterstützungsleistungen angewiesen, die auch eine entsprechende personelle Ausstattung benötigen. Schon jetzt ist die personelle Situation vieler Trä- ger der Eingliederungshilfe angespannt. Um diesen Bedarfen weiter Rechnung zu tragen und eben keine Ver- schlechterungen der persönlichen Lebenssituationen zu riskieren, wird bis zu einer nachvollziehbaren Evaluie- rung der vorgeschlagenen Einsparpotentiale durch effizienteres Leistungscontrolling oder Personalüberprü- fungen dem vorgeschlagenen Soll/Ist Vergleich durch Personalüberprüfung aus den Vorgaben des Rahmen- vertrags in Einrichtungen der Besonderen Wohnform, die vorgeschlagene Kürzung ausgesetzt. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Sonja Döring Michael Haug
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HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/5020 HHS4_V186 Bundesteilhabegesetz und Eingliederungshilfe ernst nehmen Antrag: Die Linke, KAL Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 265 3210-500 1.500.32.10 43300000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 3.630.000 3.630.000 3.630.000 3.630.000 3.630.000 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Auf Grund der in den letzten Jahren stark angestiegenen Aufwendungen in der Eingliederungshilfe sowie auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind aus Sicht der Verwaltung Steuerungsmaßnahmen im Bereich der Eingliederungshilfen erforderlich. Das durch Steuerungsmaßnahmen in unterschiedlichen Teilbereichen angestrebte Einsparpotenzial in Höhe von 3,63 Millionen Euro entspricht einem Anteil von etwa 3 Prozent des Haushaltsansatzes von circa 119 Millionen Euro für die Eingliederungshilfe. Diese Reduzierung des Budgets ist aus Sicht der Verwaltung realistisch erreichbar, ohne die Erfüllung individueller Rechtsansprüche zu gefährden. Bei der Personalüberprüfung aus den Vorgaben des Rahmenvertrags in Einrichtungen der Besonderen Wohnform handelt es sich in erster Linie um erwartete Rückforderungen, wenn das Personal in den Einrichtungen nicht im vorgesehenen Umfang verfügbar war. Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätzliche Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, die Anträge abzulehnen.
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