HHS4_GR59 - Inklusion in Kitas mit der heilpädagogischen Fachberatungsstelle weiter fördern
| Vorlage: | DHH/2025/5014 |
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| Art: | Haushalt THH 5000 |
| Datum: | 24.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 08.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: zurückgezogen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Die Linke-Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 20.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/5014 Inklusion in Kitas mit der heilpädagogischen Fachberatungsstelle weiter fördern Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 5000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 3650-500 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 19.504 19.504 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Inklusion in Kitas mit der heilpädagogischen Fachberatungsstelle weiter fördern Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen: Die Stadtverwaltung sieht von der Kürzung des Zuschusses der heilpädagogischen Fachberatungsstelle der Reha Südwest ab. Der Haushaltsansatz von 29 504 Euro jährlich für die Förderung wird aufrechterhalten (je- weils für 2026 und 2027). Begründung: Die Förderung für die Arbeit der heilpädagogische Fachberatungsstelle soll aufgrund einer „Neukonzeption und Angebotsreduzierung“ laut den Plänen der Verwaltung um 19 504 Euro gekürzt werden. Laut dem Trä- ger beabsichtigt die Stadtverwaltung, die betreffenden Aufgaben fortan selbst zu erbringen. Dies wider- spricht jedoch dem Subsidiaritätsgrundsatz1[1] als Organisationsprinzip der Kommunalverwaltung, welcher besagt, dass Aufgaben an freie und spezialisierte Fachträger übertragen werden müssen (§ 4 Abs. 2 SGB VIII). Die heilpädagogische Fachberatungsstelle der Reha Südwest stärkt Kindertagesstätten in Karlsruhe unmittel- bar: Sie unterstützt Kita-Fachkräfte bei der frühzeitigen Erkennung von Entwicklungsauffälligkeiten, vermittelt praxisnahe Förderstrategien und schafft tragfähige Netzwerke zwischen Einrichtungen, Eltern und Fachdiens- ten. Dadurch werden pädagogische Teams entlastet, die Qualität der frühkindlichen Bildung gesichert und die Inklusion von Kindern mit besonderen Bedürfnissen nachhaltig gefördert. Die heilpädagogische Fachbera- tungsstelle trägt dazu bei, dass Kinder individuelle Förderung erhalten und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gestärkt wird. Gleichzeitig entlastet sie Eltern durch Beratung und praktische Hilfen. Unterzeichnet von: Anne Berghoff Franziska Buresch Tanja Kaufmann 1[1] https://www.kinder-jugendhilfe.info/strukturen/leitorientierungen-und-verfahrensprinzipien/subsidiaritaet- und-gesamtverantwortung
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Extrahierter Text
HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/5014 HHS4_GR59 - Inklusion in Kitas mit der heilpädagogischen Fachberatungsstelle weiter fördern Antrag: Die Linke Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 254 3160-500 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 19.504 19.504 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätzliche Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Darüber hinaus werden in dem Antrag zwei unterschiedliche Angebote der Reha Südwest vermischt oder verwechselt: Beim Heilpädagogischen Fachdienst ist keine Zuschussreduzierung vorgesehen. Die Haushaltssicherungsmaßnahme bezieht sich auf die Familienberatung der Interdisziplinären Frühförderstelle der Reha-Südwest. Die Reduzierung des Zuschusses für die Familienberatungsstelle um 19.504 Euro pro Jahr auf künftig 10.000 Euro entspricht dem Vorschlag, den die Reha-Südwest im Rahmen des Prozesses zu Einsparungen bei den freiwilligen Leistungen eingebracht hat. Die Reha Südwest ermöglicht diese Einsparungen durch eine veränderte Konzeption und geht nach eigenen Angaben davon aus, dass das Angebot einer ergänzenden Familienberatung mit einem Zuschuss von jährlich 10.000 Euro in der geänderten Form aufrechterhalten werden kann.