HHS4_GR54 - Mit Projektzuschüssen die Gewaltprävention in der Kinder- und Jugendhilfe fördern

Vorlage: DHH/2025/5013
Art: Haushalt THH 5000
Datum: 24.11.2025
Letzte Änderung: 18.12.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 16.12.2025

    TOP: 236

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Interfrak_035
    Extrahierter Text

    Gemeinderatsfraktion DIE LINKE, Max Braun (Die Partei) Hebelstr. 21, 76131 Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 20.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/5013 Mit Projektzuschüssen die Gewaltprävention in der Kinder- und Jugendhilfe fördern  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt   5000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  4140-500 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Mit Projektzuschüssen die Gewaltprävention in der Kinder- und Jugendhilfe fördern Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen: Die Stadtverwaltung nimmt Abstand von der geplanten Kürzung um 37.500 Euro bei den Mitteln für Gewalt- prävention an Schulen. Begründung: Städtische Zuschüsse zur Gewaltprävention in der Kinder- und Jugendhilfe dienten bislang vor allem der er- lebnispädagogischen und kreativen Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt und seiner Prävention. Kin- der und Jugendliche werden in den Angeboten der Gewaltprävention dazu angehalten über ihr Umfeld und ihre eigenen Erfahrungen zu reflektieren. So wird ein sicherer Raum geschaffen, um über Ängste, Konflikte und Grenzen zu sprechen, von welchem das soziale Gefüge der künftigen Stadtgeneration massiv profitiert. Unter diesem Budget wurden viele kleine Einzelmaßnahmen gefördert, insgesamt standen bislang nur 37 500 Euro jährlich zur Verfügung, welche nun gestrichen werden sollen. Die Verwaltung listet die Maßnahme zwar unter den Kürzungen bei den Pflichtleistungen auf, spricht dann in ihrer Begründung aber von einer „klar freiwilligen Maßnahme“. Diese Formulierung steht im direkten Widerspruch zur Bereitstellungsverpflichtung für Angebote der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII), zu der auch präventive Maßnahmen zählen, der Kinder- und Jugendhilfe. „Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und die Erziehung zur Selbstständigkeit und Verant- wortungsbereitschaft“ sind klar definierte Pflichtaufgaben des Jugendamtes und Präventionsmaßnahmen sind die offensichtliche Grundlage, um diese Pflichtaufgaben zu erfüllen. Die psychische Belastung von Minderjährigen ist weiterhin alarmierend hoch, sogar weiterhin signifikant hö- her als vor der Pandemie. Dabei sind Mädchen und sozial benachteiligte Gruppen besonders von einer allge- mein steigenden Häufigkeit von psychischen Auffälligkeiten, Angstzuständen und Einsamkeit betroffen. Diese psychischen Belastungen sind unmittelbar kausal verknüpft mit Konflikten im sozialen Umfeld und Gewalter- fahrungen. In einem solchen Kontext Mittel für Schulsozialarbeit und Gewaltprävention zu streichen hat desaströse Kon- sequenzen zur Folge. Selbst aus rein ökonomischer Sicht, sind die Maßnahmen zur Gewaltprävention sinnvoll und Studien zur Gewalt- und Kriminalprävention belegen einen unleugbaren positiven Kosten-Nutzen-Faktor. Jeder präventiv eingesetzte Euro spart der Kommune ein vielfaches an sozialen Folgekosten. So konnten bei- spielsweise in Nordrhein-Westfalen mithilfe eines Gewalt- und Kriminalpräventionsprogramm für jeden Euro ein Nettonutzen von etwa 3,23 € erzielt werden.1[1] Unterzeichnet von: Anne Berghoff, Tanja Kaufmann (Fraktion Die Linke) Max Braun 1[1] Prognos - Kosten-Nutzen-Analyse der kriminalpräventativen Maßnahme „Kurve kriegen“: https://www.kurvekrie- gen.nrw.de/sites/default/files/2021-11/2016_03_Prognos_KNA_Managementsummary.pdf

  • 5013 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/5013 HHS4_GR54 - Mit Projektzuschüssen die Gewaltprävention in der Kinder- und Jugendhilfe fördern Interfraktioneller Antrag: Die Linke, SR Braun Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 254 3160-500 1.500.31.60.01.01 43000000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätzliche Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

  • Abstimmungsergebnis Ö 236
    Extrahierter Text