Finanzierung der Clearingstelle für Täterarbeit für den Verein für Jugendhilfe
| Vorlage: | DHH/2025/5012 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 5000 |
| Datum: | 24.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 18.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Volt, Die Linke, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 00.00.0000 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/5012 Finanzierung der Clearingstelle für Täterarbeit für den Verein für Jugendhilfe ► Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 5000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 3620-500 Soziales Finanzhaushalt: Investive Maßnahme ► Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 ☐ Stellenschaffung/-reduzierung ☐ Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Finanzierung der Clearingstellenfunktion des Vereins für Jugendhilfe 12.000€ 12.000€ 12.000€ 12.000€ 12.000€ ☐ Sperrvermerk ☐ Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen ☐ Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Finanzierung der Clearingstelle für Täterberatung mit 1.000€ pro Monat bzw. 12.000€ pro Jahr ► Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Verein für Jugendhilfe ► Sachverhalt | Begründung In Karlsruhe ist in den vergangenen Jahren ein deutlicher Anstieg hilfesuchender Täter und Opfer häuslicher Gewalt zu verzeichnen. Gleichzeitig arbeiten Frauenhäuser und Beratungsstellen seit langem ohne ausreichende Finanzierung und Planungssicherheit. Während der Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) und der Verein zum Schutz misshandelter Frauen und Kinder Geld für ihre Funktion als Clearingstelle erhalten, geht der Verein für Jugendhilfe in seiner Clearingstellenfunktion leer aus. Eine schnelle und verlässliche Beratung unmittelbar nach einer Gewalttat ist essenziell. Die Clearingstelle des Vereins für Jugendhilfe übernimmt dabei eine Schlüsselrolle: Sie sichert Betroffenen sofortige Erstorientierung und ebnet den Weg zu weiterführender Unterstützung. Neben der Erstberatung bietet der Verein bereits eine proaktive Täterberatung an. Durch die kontinuierlich steigenden Fallzahlen erhöht sich jedoch der finanzielle Aufwand, und die Rückmeldezeiten verlängern sich, wodurch weniger Täter am Ende Hilfe annehmen. Um weiterhin allen Hilfesuchenden gerecht zu werden, müssen Wartezeiten verkürzt und zusätzliche Ressourcen geschaffen werden. Nur durch eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung kann Karlsruhe den steigenden Bedarfen gerecht werden und die Umsetzung der Istanbul Konvention gewährleisten. Zudem erwarten wir die kommenden Jahre einen neuen Rechtsanspruch (Gewalthilfegesetz), welcher laut aktuellen Informationen bereits bestehende Strukturen finanziell zusätzlich stärken soll. Dieser Antrag für eine Finanzierung der Clearingstelle für Täterberatung mit 1.000€ pro Monat bzw. 12.000€ pro Jahr ist ein erster Schritt. Unterzeichnet von: Kien Nguyen, Adina Geißinger , Fabian Gaukel Volt Fraktion Anne Berghoff, Tanja Kaufmann und Die Linke Fraktion
-
Extrahierter Text
HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/5012 Finanzierung der Clearingstelle für Täterarbeit für den Verein für Jugendhilfe Interfraktioneller Antrag: Volt, Die Linke Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 254 3160-500 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätzliche Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
-
Extrahierter Text