Kulturküche
| Vorlage: | DHH/2025/5011 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 5000 |
| Datum: | 24.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 18.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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AfD Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 30.10.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/5011 Kulturküche Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 252 5100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 11 1114-500 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2023 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Sachaufwendungen -70.000 -70.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Kulturküche Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Die Subventionierung gastronomischer Einrichtungen, die damit in Konkurrenz zu gewerblichen Unternehmen stehen, gehört nicht zu den Aufgaben einer Kommune. Daher ist dieser Zuschuss zu streichen. Unterzeichnet von: Paul Schmidt, Oliver Schnell, Rouven Stolz, Gerhard Lenz, Andreas Seidler
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HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/5011 Kulturküche Antrag: AfD Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 252 1114-500 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 -70.000 -70.000 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Die Verwaltung hat sich mit jedem einzelnen Zuschuss im Haushaltsentwurf detailliert auseinandergesetzt und sorgfältig abgewogen, welche fachlichen und strukturellen Auswirkungen mögliche Kürzungen nach sich ziehen würden. Die Kulturküche von LoBiN e. V. ist nicht als regulärer gastronomischer Betrieb einzuordnen, sondern erfüllt Funktionen im Bereich der interkulturellen Begegnung und des sozialen Miteinanders. Als offenes Haus bietet sie Raum für gemeinschaftliche Aktivitäten und Projekte und ermöglicht niedrigschwellige Kontakte zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft und Altersgruppen und aktiviert Menschen mit und ohne Migrationserfahrung, stärkt das gesellschaftliche Miteinander und verhindert Vereinsamung. Vor diesem Hintergrund wurde eine maßvolle, aber vertretbare Kürzung vorgeschlagen, die einerseits den Konsolidierungszielen des Haushalts entspricht und das Angebot der Kulturküche strukturell nicht gefährdet. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
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