HHS4_GR58 - Reduktion des Geschwisterkindzuschusses um 50 Prozent, gültig bis zur Einführung einer neuen, einkommensabhängigen Beitragsregelung

Vorlage: DHH/2025/5002
Art: Haushalt THH 5000
Datum: 24.11.2025
Letzte Änderung: 08.12.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 16.12.2025

    TOP: 223

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Interfrak_001
    Extrahierter Text

    Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 19.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/5002 Reduktion des Geschwisterkindzuschusses um 50 Prozent, gültig bis zur Einführung einer neuen, einkom- mensabhängigen Beitragsregelung  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt   5000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Der Geschwisterkindzuschuss wird ab 01.01.2027 unbefristet um 50 Prozent gekürzt. 2. Die vollständige Streichung des Geschwisterkinderzuschusses wird ausgesetzt. Obige Regelung gilt bis zur Einführung einer neuen, einkommensabhängigen Beitragsregelung. 3. Die neue einkommensabhängige Regelung ist so zu gestalten, dass ihre Umsetzung mit minimalem zu- sätzlichem Verwaltungs- und Personalaufwand erfolgen kann. DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Reduktion des Geschwisterkindzuschusses um 50 Prozent, gültig bis zur Einführung einer neuen, einkommensabhängigen Beitragsregelung Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Das Abschmelzen des Geschwisterkindzuschusses belastet insbesondere Familien mit mehreren Kindern er- heblich, da steigende Betreuungskosten bereits jetzt wirksam werden – lange bevor eine sozial gerechtere, einkommensabhängige Beitragsstruktur verabschiedet und umgesetzt ist. Der Antrag stellt sicher, dass die geplanten Kürzungen nicht über die 50 %-Stufe hinausgehen, solange die neue Beitragsstruktur noch nicht vorliegt. Dies sorgt für Planbarkeit, vermeidet soziale Härten und verhindert, dass Familien zwischen zwei Sys- temen stehen und übergangsweise unverhältnismäßig belastet werden. Da die Verwaltung bereits zugesagt hat, eine einkommensabhängige Lösung zu erarbeiten, soll diese künftig so gestaltet werden, dass sie mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand umsetzbar ist. Dies ist sowohl mit Blick auf die Haushaltslage als auch im Sinne effizienter Verwaltungsabläufe notwendig. Unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach (FÜR Karlsruhe) Thomas Hock (FDP/FW) Petra Lorenz (FDP/FW)

  • 5002 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/5002 HHS4_GR58 – Reduktion des Geschwisterkindzuschusses um 50 Prozent, gültig bis zur Einführung einer neuen, einkommensabhängigen Beitragsregelung Interfraktioneller Antrag: FDP/FW, SR Kalmbach Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 247 3650-500 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Der interfraktionelle Antrag stellt die letzte Stufe der Reduktion des Geschwisterkinderzuschusses unter den Vorbehalt der zeitgleichen Einführung einer einkommensabhängigen Beitragsregelung. Dieses Ziel hat der Gemeinderat bereits am 21. Oktober 2025 mit Beschluss der Vorlage 2025/0846 und dem interfraktionellen Antrag beschlossen und die Verwaltung teilt dies. Ohne vollständige Streichung des Geschwisterkinderzuschusses zum 1. September 2027 würden im Haushaltsjahr 2027 etwa eine Million Euro fehlen. Der interfraktionelle Antrag sieht darüber hinaus die Reduktion des Geschwisterkinderzuschusses um 50 Prozent erst zum 1. Januar 2027 statt zum 1. September 2026 vor. Dies würde die Einsparung der Haushaltssicherungsmaßnahme im Jahr 2026 um circa 400.000 Euro reduzieren. Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätzliche Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.