HHS4_GR49 - Tempel e. V. - Rücknahme der Kürzungen zur finanziellen Unterstützung TanzAreal Karlsruhe
| Vorlage: | DHH/2025/4163 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 4100 |
| Datum: | 01.12.2025 |
| Letzte Änderung: | 08.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
KAL Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 12.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/4163 Tempel e.V. - Rücknahme der Kürzungen zur finanziellen Unterstützung TanzAreal Karlsruhe e.V. Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 222 4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 2810-410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 9.610 9.610 9.610 9.610 9.610 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Tempel e.V. - Rücknahme der Kürzungen zur finanziellen Unterstützung TanzAreal Karlsruhe e.V. Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Tempel e.V. Hardtstraße 37a, 76185 Karlsruhe Sachverhalt | Begründung Der Tempel e.V. hat bisher die Abrechnung der Projektmittel der Stadt Karlsruhe i.H. von 10.000 € an TanzAreal ermöglicht. Die Finanzierung des TanzAreals steht vor dem Aus und damit auch die Existenz von TanzAreal Karlsruhe e.V. Der Tempel e.V. hat sich bereit erklärt TanzAreal Karslruhe e.V., falls diese keine eigene Förderung durch die Stadt Karlsruhe erhalten, weiterhin mit 10.000€/ Jahr zu unterstützen. Voraussetzung dafür ist, dass die ge- planten Kürzungen beim Tempel e.V. nicht umgesetzt werden. Deshalb beantragen wir die Rücknahme der Kürzungen beim Tempel e.V. Sollte TanzAreal Karlsruhe e.V. vom Gemeinderat eine Förderung bewilligt bekommen haben, ist dieser Antrag gegenstandslos. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Sonja Döring Michael Haug
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Extrahierter Text
HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/4163 HHS4_GR49 - Tempel e. V. - Rücknahme der Kürzungen zur finanziellen Unterstützung TanzAreal Karlsruhe Antrag: KAL Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 222 28 | 2810-410 1.410.28.10.01.01.80 43000000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 9.610 9.610 9.610 9.610 9.610 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätzliche Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.