Kindermalwerkstatt: Erhöhung der institutionellen Förderung
| Vorlage: | DHH/2025/4162 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 4100 |
| Datum: | 01.12.2025 |
| Letzte Änderung: | 22.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Absender Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 05.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/4162 Kindermalwerkstatt: Erhöhung institutionelle Förderung Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 218 4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 27 | 2730-410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Kindermalwerkstatt: Erhöhung institutionelle Förderung Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Kindermalwerkstatt Kind & Kunst Sachverhalt | Begründung Siehe Antrag Externe_003_Anlage 1 Schreiben Kindermalwerkstatt Unterzeichnet von:
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HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/4162 HHS4_GR49 – Kindermalwerkstatt: Erhöhung institutionelle Förderung Antrag: Kindermalwerkstatt Kind und Kunst e. V. Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 218 2730-410 1.410.27.30.01.01.02 43000000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätzliche Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
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