HHS4_GR51 - Förderung freier Projekte erhalten
| Vorlage: | DHH/2025/4159 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 4100 |
| Datum: | 01.12.2025 |
| Letzte Änderung: | 18.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
SPD Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 19.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/ Thema: Förderung freier Projekte erhalten Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 2610-410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Sachaufwendungen 135.000 135.000 135.000 135.000 135.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Die Projektförderung für freie Projekte in Karlsruhe soll in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 weiterhin mit insgesamt 135.000 € pro Jahr gewährleistet werden, um die existenziellen Bedingungen für die kulturelle Vielfalt und das kreative Potential in unserer Stadt zu sichern. DOPPELHAUSHALT 20FEHLER! VERWEISQUELLE KONNTE NICHT GEFUNDEN WERDEN./20FEHLER! VERWEISQUELLE KONNTE NICHT GEFUNDEN WERDEN. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Sachverhalt | Begründung Die Projektförderung für freie Projekte mit den Titeln „Kinder- und Jugendtheater“, „Darstellende Kunst und Tanz“, „Musik“, „Popularmusik“, „Literatur“, „Bildende Kunst“, „Film/Video“, „ Sonstige Gesch/Brauch/Hei- mat/Denkmal“, „Interdisziplin./Kinder-u. Jugendkultur“, „Kultur- und Kreativwirtschaft“ und „Sonstiges“ (bis- heriger Umfang: 150.920,00 € pro Jahr) werden auf insgesamt 120.000,00 € pro Jahr festgesetzt. Das Tanza- real erhält für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 Projektmittel in Höhe von jeweils 15.000 €. Die Entscheidung, die Projektförderung für freie Projekte vollständig zu streichen, hätte gravierende Auswir- kungen auf die Arbeit zahlreicher freier Kulturprojekte in Karlsruhe, insbesondere auf die professionelle freie Tanz- und Theaterszene. Ein bedeutender Bestandteil dieser Förderung ist die kommunale Projektförderung, die Voraussetzung für die Beantragung von Landes- und Bundesmitteln ist. Ohne die vergleichsweise geringen kommunalen Mittel (zwischen 500 und 1.000 Euro) können freie Projekte auf Landes- und Bundesebene keine weiteren Förderungen beantragen. Diese Unterstützung fungiert als Gütesiegel und ermöglicht den Zugang zu höheren Mitteln, die für die Umsetzung von Projekten unerlässlich sind. Die Projektförderung ist somit nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern ein entscheidendes Instrument, um die Kultur- und Kreativszene in Karlsruhe zu fördern und aufrechtzuerhalten. Sie sichert nicht nur die Exis- tenz zahlreicher Projekte, sondern trägt auch zur kulturellen Vielfalt und Attraktivität unserer Stadt bei. Vor diesem Hintergrund bitten wir dringend darum, die Streichung der Mittel noch einmal zu überdenken und diese für die kommenden Haushaltsjahre aufrechtzuerhalten. Unterzeichnet von: Elke Ernemann, Dr. Anton Huber und SPD-Fraktion
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HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/4103 HHS4_GR51 – Förderung freier Projekte erhalten Antrag: SPD Seite HH-Plan Produktbereich Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 216ff. 26, 28 diverse 43000000 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 30.920 30.920 30.920 30.920 30.920 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätzliche Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
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