HHS4_GR49 - Keine pauschale Kürzung der instiutionellen Förderung um 8,7 Prozent bei den kulturellen Einrichtungen

Vorlage: DHH/2025/4158
Art: Haushalt THH 4100
Datum: 01.12.2025
Letzte Änderung: 23.12.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 16.12.2025

    TOP: 182

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag FDP_FW_007
    Extrahierter Text

    FDP/FW Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 19.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/4158 Keine pauschale Kürzung der institutionellen Förderung um 8,7% bei den kulturellen Einrichtungen unter HHS4_GR49  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt   4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  HHS4_GR49 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Vorlagennummer 2025/0568; Übersicht Maßnahmen Entscheidung Gemeinderat (Anlage 2); Antrag: Für 2026: Beschränkung der Kürzung um pauschal 4 %. Für 2027: Der Kürzungsbetrag von 326.680 € wird auf Basis eines von der Verwaltung zu erstellenden Kon- zepts und nach Beratung im Kulturausschuss individuell auf die beteiligten Organisationen umgelegt. DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Keine pauschale Kürzung der institutionellen Förderung um 8,7% bei den kulturellen Einrichtungen unter HHS4_GR49 Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Für das Haushaltsjahr 2026 wird beantragt, zunächst lediglich um pauschal 4% bei den betroffenen Institutio- nen unter HHS4_GR49 zu kürzen. Für das Haushaltsjahr 2027 wird der Kürzungsbetrag von 326.680 € auf Basis eines von der Verwaltung zu erstellenden Konzepts und nach Beratung im Kulturausschuss individuell auf die beteiligten Organisationen umgelegt. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Kürzung nach der Rasenmähermethode ist sachfremd. Es gibt Emp- fänger von freiwilligen Leistungen, die eine Kürzung ohne wesentliche Einschränkung ihrer Tätigkeit berück- sichtigen können, andere wiederum bringt selbst eine Kürzung von 8,7 % an den Rand ihrer Existenz. Es ist Sache der Verwaltung, diese Unterschiede herauszuarbeiten und die notwendig gewordenen Beiträge der Be- teiligten zur Haushaltssanierung individuell anzupassen. Ein solches Konzept ist die Stadtverwaltung leider schuldig geblieben. Für 2026 lässt sich dieses Versäumnis nicht mehr aufarbeiten. Angesichts der dringlichen Entscheidungen zur Verbesserung der Haushaltssituation trägt die Fraktion deshalb eine reduzierte Kürzung um pauschal 4 % mit. Für 2027 allerdings hat die Verwaltung dem Gemeinderat eine plausible Entscheidungsgrundlage vorzulegen. Der Kürzungsbetrag soll deshalb erst nach nochmaliger Beratung im Kulturausschuss auf Basis eines von der Verwaltung erarbeiteten individuellen Verteilungsplans umgesetzt werden. Dabei hat die Verwaltung die be- troffenen Organisationen in die Vorbereitung einzubeziehen. Unterzeichnet von: Dr. Stefan Noé, Thomas H. Hock, Annette Böringer, Petra Lorenz

  • 4158 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/4158 HHS4_GR49 - Keine pauschale Kürzung der instiutionellen Förderung um 8,7 Prozent bei den kulturellen Einrichtungen Antrag: FDP/FW Seite HH-Plan Produktbereich Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 207 ff 25, 26, 27, 28 43000000 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 172.660 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätzliche Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

  • Abstimmungsergebnis Ö182
    Extrahierter Text