Einrichtung eines kommunalen Antisemitismusbeauftragten der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | DHH/2025/4157 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 4100 |
| Datum: | 28.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 08.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: keine Abstimmung
Zusätzliche Dateien
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Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe K. d. ö. R. Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 20.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/4157 Einrichtung eines kommunalen Antisemitismusbeauftragten der Stadt Karlsruhe Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Personalaufwendungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Einrichtung eines kommunalen Antisemitismusbeauftragten der Stadt Karlsruhe Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Unterzeichnet von:
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HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/4157 Einrichtung eines kommunalen Antisemitismusbeauftragten der Stadt Karlsruhe Antrag: Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe K.d.ö.R. Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 209 900-410 41001500 40000000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Für die Zukunft ist es angedacht, einen zentralen Bereich innerhalb der Stadtverwaltung zu etablieren, der die Themen Antirassismus und Antidiskriminierung sowie Gleichstellung und Integration an einer Stelle bündelt. Im Zuge dieser Aufstellung wäre auch die Einrichtung eines Antisemitismusbeauftragten möglich. Eine Angliederung innerhalb der Verwaltung an das Kulturamt erscheint aktuell daher nicht sinnvoll und ist auch aufgrund personeller Kapazitäten nicht umsetzbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag insofern als erledigt zu betrachten, da die Verwaltung die Übernahme der Aufgabenstellung in die Konzeption einer neuen Verwaltungsstruktur zusagt.