Temporäre Aussetzung von Kunst am Bau
| Vorlage: | DHH/2025/4156 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 4100 |
| Datum: | 25.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 27.01.2026 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Stimmengleichheit - abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
CDU Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 00.00.0000 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/4156 Temporäre Aussetzung von Kunst am Bau Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 1000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Für die Dauer von zwei Doppelhaushalten werden sämtliche Mittel für „Kunst am Bau“ eingestellt. Sofern es notwendig ist, soll dazu eine Satzungsänderung vorbereitet werden. DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Temporäre Aussetzung von Kunst am Bau Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Im Angesicht der desolaten Haushaltslage halten wir es für vertretbar, die Mittel für „Kunst am Bau“ für die Dauer von zwei Doppelhaushalten auszusetzen. Sofern dazu eine Änderung an der Richtlinie „für Kunstan- käufe sowie die Beteiligung Bildender Künstler*innen an Bauvorhaben und an der Gestaltung des öffentlichen Raumes“ notwendig ist, beantragen wir die entsprechende Vorbereitung zum Satzungsbeschluss des Doppel- haushaltes 2026/2027. Unterzeichnet von: Detlef Hofmann, Nicolas Schütz sowie CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe
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Extrahierter Text
HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/4156 Temporäre Aussetzung von Kunst am Bau Antrag: CDU Seite HH-Plan investive Maßnahme Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 234 7.88* diverse Auszahlung (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Kunst am Bau auszusetzen ist aus Sicht der Verwaltung möglich, da es sich um keine Pflichtaufgabe handelt und keine sicherheitsrelevanten oder gebäudetechnischen Notwendigkeiten betroffen sind. Die „Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Beteiligung Bildender Künstler*innen an Bauvorhaben und an der Gestaltung des öffentlichen Raumes“ sind Verwaltungsrichtlinien. Sie entfalten keine Außenwirkung im Sinne eines rechtlichen Anspruchs auf Durchführung oder Finanzierung neuer Kunst-am-Bau-Projekte. Die Richtlinien regeln ausschließlich Verfahren und Qualitätsstandards für den Fall, dass entsprechende Vorhaben initiiert und Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Da die Bereitstellung von Haushaltsmitteln dem politischen Ermessen des Gemeinderats unterliegt und durch die Richtlinien nicht verpflichtend vorgegeben wird, ist eine inhaltliche Änderung der Richtlinien für die zeitweise Aussetzung des Programms im Doppelhaushalt nicht erforderlich. Werden im Haushalt keine Mittel für Kunst am Bau eingestellt, können in diesem Zeitraum keine entsprechenden Maßnahmen umgesetzt werden; die Richtlinien selbst bleiben davon unberührt. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag zu beschließen.
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