HHS4_GR49 - Keine Kürzung der Projektförderung TanzAreal
| Vorlage: | DHH/2025/4136 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 4100 |
| Datum: | 25.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 08.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Die Linke-Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 20.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/4136 Keine Kürzung der Projektförderung für TanzAreal e.V. Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 10.000 10.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Keine Kürzung der Projektförderung für TanzAreal e.V. Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung verzichtet auf die Kürzung der Projektfördersumme für TanzAreal Karlsruhe e.V. (über das Kulturzentrum Tempel) und unterstützt den Verein mit einer Förderung von jeweils 10.000 Euro für die Jahre 2026 und 2027. Begründung: TanzAreal Karlsruhe e.V. hat das bisher einzige Trainings- und Probezentrum für zeitgenössischen Tanz in Karls- ruhe ins Leben gerufen und bietet einen Ort, an dem sich die freie Tanzszene weiterentwickeln und professio- nalisieren kann. Die Kürzung der Projektförderung ist für den Verein existenzbedrohend, da ohne Förderung die Miete nicht gedeckt werden kann. Das Tanzareal schafft mit einem rein ehrenamtlich arbeitenden Team eine einzigartige Struktur für den freien Tanz und leistet so einen wertvollen und unbedingt unterstützenswer- ten Beitrag zur kulturellen Vielfalt der Stadt Karlsruhe. Unterzeichnet von: Anne Berghoff Tanja Kaufmann
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Extrahierter Text
HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/4136 HHS4_GR49 - Keine Kürzung der Projektförderung TanzAreal Antrag: Die Linke Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 222 28 | 2810-410 1.410.28.10.01.01.80 43000000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Das TanzAreal Karlsruhe ist ein kreativer Raum für Tanz und Bewegung, der Künstler*innen und Ensembles eine Plattform bietet, ihre Projekte zu realisieren und die Tanzszene in Karlsruhe zu fördern. Voraussichtlich ab 2027 wird das "Haus der Produktionen" als neuer Standort für Tanz- und Theaterprojekte zur Verfügung stehen, sodass die bislang benötigte Förderung von 10.000 Euro für die Miete im Tempel nicht mehr erforderlich sein wird. Dem TanzAreal wurde von Beginn der Förderung, die aus Projektmitteln der Darstellenden Kunst bestritten wird, immer vermittelt, dass diese Förderung 2025 das letzte Mal gewährt werden kann. Das TanzAreal war mit diesem Vorgehen einverstanden und wurde angehalten, sich frühzeitig um entsprechende Drittmittel oder Eigeneinnahmen z.B. durch kommerzielle Kurse und Vermietung zu kümmern. Die Schaffung des "Haus der Produktionen" wurde durch einen Beschluss 2023 des Gemeinderats unterstützt. Dieser Beschluss war Teil der kulturpolitischen Strategie der Stadt, die darauf abzielt, den Bedarf an professionellen Produktionsräumen für die darstellenden Künste zu decken und die lokale Kultur- und Kreativszene zu stärken. Der Plan, ein solches Zentrum für Produktionen zu etablieren, wurde in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen kulturellen Institutionen und Künstler*innen u.a. dem TanzAreal entwickelt, um einen langfristigen Raum für kreative Prozesse zu schaffen. Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätzliche Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.