HHS4_GR47 - Institutionelle Förderung - ZKM

Vorlage: DHH/2025/4132
Art: Haushalt THH 4100
Datum: 25.11.2025
Letzte Änderung: 23.12.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 16.12.2025

    TOP: 145

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag AfD_037
    Extrahierter Text

    AfD Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 30.10.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/4132 HHS4_GR49, 47, 48 Institutionelle Förderung Bad Staatstheater, ZKM, Betriebsm. VHS  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt   4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2023 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Sachaufwendungen -2.429.350 -3.155.110 Sachaufwendungen -871.920 -1.132.500 Sachaufwendungen -180.740 -234.750 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Streichung Institutionelle Förderung: Kürzung bei Zuschuss zwischen 0,08 und 1 Mio. um 10% statt 8,7%. Bei Staatstheater, ZKM und VHS jedoch im 2026 Kürzung wie von Verwealtung vorgeschlagen um 8,7%, dafür dann in 2027 um 11,3%. DOPPELHAUSHALT 2026/2027 HHS4_GR49, 47, 48 Institutionelle Förderung Bad Staatstheater, ZKM, Betriebsm. VHS Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Institutionelle Förderung - Aufschlüsselung der Sachaufwendungen an Stelle: 1. Bad Staatstheater, 26 2610-410 S 213 2. ZKM, 28 2810-410 S 222 3. Betriebsmittel VHS 27 2710-410 S 215  Sachverhalt | Begründung Während die Stadt bei den quasi-institutionellen Förderungen im Kulturbereich eine Kürzung um 10% vorsieht, beabsichtigt sie bei der institutionellen Förderung im Kulturbereich nur eine Kürzung von 8,7% vorzunehmen. Bei den Empfängern institutioneller Förderung oberhalb von 80.000 Euro pro Jahr halten wir diese Differenzie- rung für nicht gerechtfertigt. Den drei großen Empfängern institutioneller Förderung, Badisches Staatstheater, ZKM und VHS (d.h. über 1.000.000 Euro pro Jahr) soll dabei ausreichend Zeit für strukturelle Anpassungen zu geben, um mit einer Kürzung um 10% zurechtzukommen. Aus diesem Grunde soll deren Zuschusskürzung im Jahr 2026 zunächst bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Höhe von 8,.7% bleiben, um im Jahr 2027 auf 11,3% anzusteigen, so dass insgesamt für den DHH 26/27 die Kürzung der Zuschüsse dann 10% liegt. Unterzeichnet von: Paul Schmidt, Oliver Schnell, Rouven Stolz, Gerhard Lenz, Andreas Seidler

  • 4132 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/4132 HHS4_GR47 - Institutionelle Förderung - ZKM Antrag: AfD Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 222 2810-410 1.410.28.10.01.01.30 43000000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 -260.580 -131.290 -131.290 -131.290 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Bereits die vorgesehenen 8,7 Prozent Einsparungen bringen die betroffenen Kulturinstitutionen an ihre Grenzen, da Einschnitte dieser Größenordnung aufgrund hoher Personalanteile meist nur über Stellenabbau oder gravierende Programmänderungen umsetzbar sind. Hinzu kommt, dass das ZKM für den Hallenbau A, eines der größten Gebäude Süddeutschlands, das der Stadt Karlsruhe gehört, stetig steigende Unterhaltungskosten zu tragen hat. Das 1997 eröffnete Gebäude kommt nun in ein wartungs- und sanierungsintensives Alter. Außerdem gilt es zu berücksichtigen, dass die Landesförderung wie beim Badischen Staatstheater im Förderschlüssel 1:1 erfolgt. Jede städtische Kürzung wird vom Land in gleicher Höhe nachvollzogen. Eine weitergehende Kürzung wäre für diese große Einrichtung deshalb nicht tragfähig, während kleinere Träger*innen der quasi-institutionellen Förderung flexibler auf Drittmittel aus- weichen können. Vor diesem Hintergrund ist von einer Erhöhung der Kürzungen über 8,7 Prozent hinaus abzusehen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

  • Abstimmungsergebnis TOP1 Ö145
    Extrahierter Text