HHS4_GR49 - Bezirksverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V.

Vorlage: DHH/2025/4126
Art: Haushalt THH 4100
Datum: 25.11.2025
Letzte Änderung: 23.12.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 16.12.2025

    TOP: 180

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag KAL_003
    Extrahierter Text

    KAL Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 11.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/4126 BBK - Rücknahme Kürzung  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  222  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  2810-410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 6.570 6.570 6.570 6.570 6.570 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 BBK - Rücknahme Kürzung Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  BBK Karlsruhe e.V. Am Künstlerhaus 47 76131 Karlsruhe  Sachverhalt | Begründung Der BBK kann mit seiner Arbeit, die von einem achtköpfigen Vorstand ehrenamtlich und einer Vollzeitkraft in der Geschäftsstelle geleistet wird, keine Einnahmen generieren. Dies liegt in der Struktur und dem Auftrag des Verbandes begründet: Der BBK Karlsruhe ist keine kommerzielle Einrichtung, sondern eine berufsständi- sche Interessenvertretung, die Kunst und Künstler:innen fördert, Ausstellungs- und Vernetzungsmöglichkei- ten schafft sowie kulturpolitisch wirkt. Der Verband betreibt keine gewerblichen Aktivitäten, die Gewinne abwerfen könnten; sämtliche Angebote – von Ausstellungen bis zur Nutzung der Werkstätten – sind kosten- deckend oder gemeinnützig angelegt. Als von Künstler:innen gegründetes und betriebenes Haus versteht sich der BBK als Schnittstelle zwischen Kunstschaffenden und Gesellschaft sowie zwischen seinen Mitgliedern selbst. Er ist ein lebendiger Ort des kulturellen Austauschs, schließt die örtliche Szene an nationale Diskurse an, ist Multiplikator der Standortför- derung und bietet Ausstellungsfläche, Raum für Austausch, Angebote zur Professionalisierung und Werkstät- ten zur Nutzung für die eigene künstlerische Praxis. Der BBK bietet Absolvent:innen der Karlsruher Hochschulen Hilfe bei Fragen zum Start in das Berufsleben. Der Mitgliedsbeitrag musste vor sechs Jahren aufgrund der damals drastischen finanziellen Situation von 90 auf 140 € erhöht werden. Das ist einer der höchsten BBK-Mitgliedsbeiträge in ganz Deutschland und er kann auf keinen Fall noch einmal weiter angehoben werden. Im Anschluss wurde 2020 die institutionelle Förderung des BBK durch die Stadt Karlsruhe von 52.920 € auf 70.920 € hochgesetzt und bis heute dynamisiert auf 75.500 €. Damit konnten das Künstlerhaus und die Ar- beit des BBK in Karlsruhe erheblich weiterentwickelt werden. Für das nächste Jahr hat der BBK als Einsparmaßnahme die Anzahl seiner Ausstellungen von zehn auf sieben heruntergesetzt. Ein wesentlicher Kern und das Zentrum für die kontinuierliche Arbeit im BBK bildet die Ge- schäftsstelle. Die Vollzeitstelle, mit der das Büro besetzt ist, ist seit 2021 auf zwei Personen verteilt. Diese bei- den Arbeitsplätze will und muss der BBK auf jeden Fall erhalten. Beide Mitarbeiterinnen bringen die notwen- digen Qualifikationen und langjährige Erfahrung für ihre Tätigkeiten mit. Eine Vergütung, die diesen Qualifi- kationen angemessen wäre, kann jedoch derzeit nicht geleistet werden. Der BBK möchte diese Vergütung in Zukunft jedoch entsprechend anpassen, denn schon jetzt übersteigt das Aufgabenpensum das leistbare Maß deutlich – die Arbeit wird aktuell nur durch ein hohes Maß an persönli- chem Engagement und Selbstausbeutung aufrechterhalten. Es ist deshalb notwendig, die Vergütung an die aktuelle finanzielle Realität anzupassen. Um dies zu erreichen, wäre eigentlich eine Erhöhung des Zuschusses notwendig. Um die ohnehin ange- spannte Situation nicht weiter zu verschlechtern, sollte zumindest die vorgesehene Kürzung unterbleiben. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Sonja Döring Michael Haug

  • Antrag Externe_001
    Extrahierter Text

    Absender Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 11.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/4126 HHS4_GR49 - Rücknahme der Kürzung der institutionellen Förderung des BBK, Bezirksverband Bildender Künslerinnen und Künstler e. V.  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  222  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  28 | 2810-410 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 6.570 6.570 6.570 6.570 6570 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 HHS4_GR49 - Rücknahme der Kürzung der institutionellen Förderung des BBK, Be- zirksverband Bildender Künslerinnen und Künstler e. V. Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  BBK - Verband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V.  Sachverhalt | Begründung Siehe Antrag Externe_002_Anlage 1 Schreiben BBK Unterzeichnet von:

  • Antrag Externe_001_Anlage 1
    Extrahierter Text

    Künstlerhaus Karlsruhe BBK • Am Künstlerhaus 47 • 76131 Karlsruhe Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister der Stadt Kalsruhe Künstlerhaus Karlsruhe Bezirksverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. Karlsruhe, den 11. November. 2025 BBK Karlsruhe e. V. Am Künstlerhaus 47 76131 Karlsruhe Tel: 0721-37 33 76 info@bbk-karlsruhe.de www.bbk-karlsruhe.de Bürozeiten Di 9–12 Uhr Do 15–18 Uhr Sparkasse Karlsruhe IBAN DE23 6605 0101 0009 0488 85 BIC KARSDE66 Antrag auf Rücknahme der Kürzung der institutionellen Förderung beim BBK Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, hiermit beantragen wir die komplette Rücknahme der Kürzung der institutionellen Förderung des BBK, Bezirksverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. in Höhe von 6.570 €. Begründung: Der BBK kann mit seiner Arbeit, die von einem achtköpfigen Vorstand ehrenamtlich und einer Vollzeitkraft in der Geschäftsstelle geleistet wird, keine Einnahmen generieren. Dies liegt in der Struktur und dem Auftrag des Verbandes begründet: Der BBK Karlsruhe ist keine kommerzielle Einrichtung, sondern eine berufsständische Interessenvertretung, die Kunst und Künstler:innen fördert, Ausstellungs- und Vernetzungsmöglichkeiten schafft sowie kulturpolitisch wirkt. Unser Verband betreibt keine gewerblichen Aktivitäten, die Gewinne abwerfen könnten; sämtliche Angebote – von Ausstellungen bis zur Nutzung der Werkstätten – sind kostendeckend oder gemeinnützig angelegt. Als von Künstler:innen gegründetes und betriebenes Haus verstehen wir uns als Schnittstelle zwischen Kunstschaffenden und Gesellschaft sowie zwischen unseren Mitgliedern selbst. Es ist ein lebendiger Ort des kulturellen Austauschs, schließt die örtliche Szene an nationale Diskurse an, ist Multiplikator der Standortförderung und bietet Ausstellungsfläche, Raum für Austausch, Angebote zur Professionalisierung und Werkstätten zur Nutzung für die eigene künstlerische Praxis. Wir bieten Absolventen:innen der Karlsruher Hochschulen Hilfe bei Fragen zum Start in das Berufsleben. Der Mitgliedsbeitrag musste vor sechs Jahren aufgrund der damals drastischen finanziellen Situation von 90 auf 140 € erhöht werden. Das ist einer der höchsten BBK-Mitgliedsbeiträge in ganz Deutschland und wir können ihn auf keinen Fall noch einmal weiter anheben. Im Anschluss wurde 2020 die institutionelle Förderung des BBK durch die Stadt Karlsruhe von 52.920 € auf 70.920 € hochgesetzt und bis heute dynamisiert auf 75.500 €. Damit konnten wir das Künstlerhaus und die Arbeit des BBK in Karlsruhe erheblich weiterentwickeln. Für das nächste Jahr haben wir als Einsparmaßnahme die Anzahl unserer Ausstellungen von zehn auf sieben heruntergesetzt. Ein wesentlicher Kern und das Zentrum für die kontinuierliche Arbeit im BBK bildet unsere Geschäftsstelle. Die Vollzeitstelle, mit der das Büro besetzt ist, ist seit 2021 auf zwei Personen verteilt. Diese beiden Arbeitsplätze wollen und müssen wir auf jeden Fall erhalten. Beide Mitarbeiterinnen bringen die notwendigen Qualifikationen und lang- jährige Erfahrung für ihre Tätigkeiten mit. Eine Vergütung, die diesen Qualifikationen an- gemessen wäre, kann jedoch derzeit nicht geleistet werden. Gerne möchten wir sie in Zukunft jedoch entsprechend anpassen, denn schon jetzt übersteigt das Aufgaben- pensum das leistbare Maß deutlich – die Arbeit wird aktuell nur durch ein hohes Maß an persönlichem Engagement und Selbstausbeutung aufrechterhalten. Es ist deshalb auch notwendig, die Vergütung an die aktuelle finanzielle Realität anzupassen. Daher möchten wir Sie dringend darum bitten, aus den genannten Gründen, auf die Kürzung zu verzichten. Mit herzlichen Grüßen, Stellvertretend für den Vorstand: Renate Koch, Holger Fitterer, Tim Bohlender

  • 4126 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/4126 HHS4_GR49 - Bezirksverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. Antrag: KAL, Berzirksverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 222 28 | 2810-410 1.410.28.10.01.01.10 43000000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 6.570 6.570 6.570 6.570 6.570 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätzliche Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

  • Abstimmungsergebnis Ö180
    Extrahierter Text