HHS4_GR48 - Institutionelle Förderung - vhs Karlsruhe e. V.
| Vorlage: | DHH/2025/4124 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 4100 |
| Datum: | 25.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 08.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
AfD Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 30.10.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/4124 HHS4_GR49, 47, 48 Institutionelle Förderung Bad Staatstheater, ZKM, Betriebsm. VHS Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2023 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Sachaufwendungen -2.429.350 -3.155.110 Sachaufwendungen -871.920 -1.132.500 Sachaufwendungen -180.740 -234.750 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Streichung Institutionelle Förderung: Kürzung bei Zuschuss zwischen 0,08 und 1 Mio. um 10% statt 8,7%. Bei Staatstheater, ZKM und VHS jedoch im 2026 Kürzung wie von Verwealtung vorgeschlagen um 8,7%, dafür dann in 2027 um 11,3%. DOPPELHAUSHALT 2026/2027 HHS4_GR49, 47, 48 Institutionelle Förderung Bad Staatstheater, ZKM, Betriebsm. VHS Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Institutionelle Förderung - Aufschlüsselung der Sachaufwendungen an Stelle: 1. Bad Staatstheater, 26 2610-410 S 213 2. ZKM, 28 2810-410 S 222 3. Betriebsmittel VHS 27 2710-410 S 215 Sachverhalt | Begründung Während die Stadt bei den quasi-institutionellen Förderungen im Kulturbereich eine Kürzung um 10% vorsieht, beabsichtigt sie bei der institutionellen Förderung im Kulturbereich nur eine Kürzung von 8,7% vorzunehmen. Bei den Empfängern institutioneller Förderung oberhalb von 80.000 Euro pro Jahr halten wir diese Differenzie- rung für nicht gerechtfertigt. Den drei großen Empfängern institutioneller Förderung, Badisches Staatstheater, ZKM und VHS (d.h. über 1.000.000 Euro pro Jahr) soll dabei ausreichend Zeit für strukturelle Anpassungen zu geben, um mit einer Kürzung um 10% zurechtzukommen. Aus diesem Grunde soll deren Zuschusskürzung im Jahr 2026 zunächst bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Höhe von 8,.7% bleiben, um im Jahr 2027 auf 11,3% anzusteigen, so dass insgesamt für den DHH 26/27 die Kürzung der Zuschüsse dann 10% liegt. Unterzeichnet von: Paul Schmidt, Oliver Schnell, Rouven Stolz, Gerhard Lenz, Andreas Seidler
-
Extrahierter Text
HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/4124 HHS4_GR48 - Institutionelle Förderung - vhs Karlsruhe e. V. Antrag: AfD Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 216 2710-410 1.410.27.10.01.01.01 43000000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 -54.010 -27.003 -27.003 -27.003 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Bereits die vorgesehenen 8,7 Prozent Einsparungen bringen die betroffenen Kulturinstitutionen an ihre Grenzen, da Einschnitte dieser Größenordnung aufgrund hoher Personalanteile meist nur über Stellenabbau oder gravierende Programmänderungen umsetzbar sind. Eine weitergehende Kürzung ab 2026 wäre für diese großen Einrichtungen nicht tragfähig, während kleinere Träger*innen der quasi-institutionellen Förderung flexibler auf Drittmittel ausweichen können. Vor diesem Hintergrund ist von einer Erhöhung der Kürzungen über 8,7 Prozent hinaus abzusehen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.