HHS4_GR49 - Institutionelle Förderung Sonstige 1 - Sandkorn
| Vorlage: | DHH/2025/4117 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 4100 |
| Datum: | 25.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 08.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
AfD Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 30.10.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/4117 HHS4_GR49 Institutionelle Förderung Sonstige 1 Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2023 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Sachaufwendungen -27.870 -27.870 Sachaufwendungen -23.820 -23.820 Sachaufwendungen -26.200 -26.200 Sachaufwendungen -28.650 -28.650 Sachaufwendungen -25.840 -25.840 Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Streichung Institutionelle Förderung: Kürzung bei Zuschuss zwischen 0,08 und 1 Mio. um 10% statt 8,7%. DOPPELHAUSHALT 2026/2027 HHS4_GR49 Institutionelle Förderung Sonstige 1 Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Institutionelle Förderung - Aufschlüsselung der Sachaufwendungen an Stelle: 1. Kammertheater, 2. Sandkorn, 3. Literarische Gesellschaft, 4. Badischer Kunstverein, 5.Tollhaus Sachverhalt | Begründung Während die Stadt bei den quasi-institutionellen Förderungen im Kulturbereich eine Kürzung um 10% vorsieht, beabsichtigt sie bei der institutionellen Förderung im Kulturbereich nur eine Kürzung von 8,7% vorzunehmen. Bei den Empfängern institutioneller Förderung oberhalb zwischen 80.000 und 1 Million Euro pro Jahr halten wir diese Differenzierung für nicht gerechtfertigt, weshalb wir auch für diese eine Kürzung der Zuschüsse um 10% beantragen. Für institutionelle Förderungen oberhalb einer Million pro Jahr siehe separaten Antrag. Im Kontext der von der Stadt vorgesehenen Mehrbelastungen ihrer Bürger z.B. durch eine Erhöhung der Bäder- Eintritte um 25% oder einer Verdoppelung der Parkgebühren, halten wir die beantragte Kürzung in Höhe von 10% für vertretbar. Unterzeichnet von: Paul Schmidt, Oliver Schnell, Rouven Stolz, Gerhard Lenz, Andreas Seidler
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Extrahierter Text
HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/4117 HHS4_GR49 - Institutionelle Förderung Sonstige 1 - Sandkorn Antrag: AfD Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 215 2610-410 1.410.26.10.01.01.14 43000000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 -3.550 -3.550 -3.550 -3.550 -3.550 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Bereits die vorgesehenen 8,7 Prozent Einsparungen bringen die betroffenen Kulturinstitutionen an ihre Grenzen, da Einschnitte dieser Größenordnung aufgrund hoher Personalanteile meist nur über Stellenabbau oder gravierende Programmänderungen umsetzbar sind. Eine weitergehende Kürzung ab 2026 wäre für diese großen Einrichtungen nicht tragfähig, während kleinere Träger*innen der quasi-institutionellen Förderung flexibler auf Drittmittel ausweichen können. Vor diesem Hintergrund ist von einer Erhöhung der Kürzungen über 8,7 Prozent hinaus abzusehen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.