HHS4_GR50 - Kürzung bei der quasi-institutionellen Kultur-Förderung halbieren

Vorlage: DHH/2025/4102
Art: Haushalt THH 4100
Datum: 25.11.2025
Letzte Änderung: 18.12.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 16.12.2025

    TOP: 196

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Interfrak_005
    Extrahierter Text

    Fraktionen von GRÜNE, CDU, SPD und KAL Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 20.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/4102 Kürzung bei der quasi-institutionellen Kultur-Förderung halbieren (HHS4_GR50)  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt   4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 22.145 22.145 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Die Haushaltssicherungsmaßnahme HHS4_GR50 „Projektförderung (quasi-Institutionelle Förderung): Kür- zung Zuschuss um 10 %“ (jew. 44.290 Euro (2026/2027)) wird dahingehend modifiziert, dass die jeweiligen Zu-schüsse nur um die Hälfte, d.h. um 5,0 Prozent (auf 22.145 Euro pro Jahr), gekürzt werden. DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Kürzung bei der quasi-institutionellen Kultur-Förderung halbieren (HHS4_GR50) Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Verschiedene Institutionen  Sachverhalt | Begründung Wir erkennen die unbedingte Notwendigkeit zur Ergebnisverbesserung an. Gleichwohl erachten wir es als sinnvoll, wenn Strukturen erhalten werden, ohne Existenzen zu gefährden. Daher soll der Zuschuss der quasi- institutionellen Förderung für die freie Kunst- und Kulturszene in Karlsruhe nicht um 10,0 Prozent, sondern nur um 5,0 Prozent pro Jahr gekürzt werden. Gegenüber der ursprünglichen Einsparsumme in Höhe von 44.290 Euro pro Jahr sollen also nur 22.145 Euro veranschlagt werden. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer sowie GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe Detlef Hofmann, Dr. Rahsan Dogan sowie CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe Elke Ernemann, Dr. Anton Huber und SPD-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe Lüppo Cramer, Sonja Döring und Michael Haug für die KAL-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe

  • 4102 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/4102 HHS4_GR50 - Kürzung bei der quasi-institutionellen Kultur-Förderung halbieren Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, CDU, SPD, KAL Seite HH-Plan Produktbereich Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 207ff. 25, 26, 28 43000000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 22.145 22.145 22.145 22.145 22.145 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätzliche Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

  • Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text