HHS4_GR45 - Beibehaltung der Übungsleiterpauschale in der Sportförderung für die Wettersbacher Sportvereine

Vorlage: DHH/2025/4019
Art: Haushalt THH 4000
Datum: 02.12.2025
Letzte Änderung: 08.12.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach, Palmbach

Beratungen

  • Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 16.12.2025

    TOP: 131

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag OV Wettersbach_002
    Extrahierter Text

    Ortsverwaltung Wettersbach, Am Wetterbach 40, 76228 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 17.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/4019 Beibehaltung des Jugendzuschusses und der Übungsleiterpauschale in der Sportförderung für die Wetters- bach Sportvereinea  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  194  4000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  4210-400 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 26.000 26.000 26.000 26.000 26.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Beibehaltung des Jugendzuschusses und der Übungsleiterpauschale in der Sportför- derung für die Wettersbach Sportvereinea Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  ASC Grünwettersbach e.V. und TSV Palmbach e.V:  Sachverhalt | Begründung Der Ortschaftsrat Wettersbach beantragt in der Sportförderung die Pro-Kopf-Pauschale für Jugendarbeit (Ju- gendzuschuss) und die Übungsleiterpauschale für die Wettersbacher Vereine nicht zu kürzen und die ent- sprechenden finanziellen Mittel auch ab dem DHH 2026/2027 zur Verfügung zu stellen. Unterzeichnet von: Beschluss des Ortschaftsrates Wettersbach in der Sitzung am 14.10.2025 begl. K. Tron, Ortsvorsteherin

  • 4019 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/4019 HHS4_GR45 - Beibehaltung der Übungsleiterpauschale in der Sportförderung für die Wettersbacher Sportvereine Antrag: OV Wettersbach Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 195 4210-400 1.400.42.10.01.01.43 43000000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Alle Mitgliedsvereine im Badischen Sportbund (BSBNord), also auch die Karlsruher Sportvereine, können pro Übungsleiter*in mit gültiger Übungsleiter*innenlizenz und Übungsstundennachweis im Sportverein ei- nen Zuschuss von 2,50 Euro pro Stunde (maximal 200 Stunden / 500 Euro) online im BSBnet beantragen. Darüber hinaus können (nur) die Sportvereine in Karlsruhe ergänzend mit denselben Antragsvoraussetzun- gen (pro Übungsleiter*in, gültige Übungsleiter*innenlizenz, Übungsstundennachweis im Sportverein) einen weiteren Zuschuss in Höhe von 500 Euro pro Kalenderjahr, somit inklusive der Förderung durch den BSBNord einen Zuschuss in Höhe von (maximal) 1.000 Euro pro Kalenderjahr, beantragen. Die Stadt Karls- ruhe verdoppelt somit die Bezuschussung im Rahmen ihrer Sportförderungsrichtlinien (hier Ziffer 7.1). Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind Zu- schüsse bei den „freiwilligen Leistungen“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.