HHS4_GR45 - Anpassung der Übungsleiterzuschüsse zur Sicherung der Vereinsarbeit
| Vorlage: | DHH/2025/4018 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 4000 |
| Datum: | 02.12.2025 |
| Letzte Änderung: | 08.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
SPD Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 19.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/4018 Thema: Anpassung der Übungsleiterzuschüsse zur Sicherung der Vereinsarbeit Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 195 4000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 4210-400 I Maßnahmen-Nr.: HHS4_GR45 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 455.000 455.000 455.000 455.000 455.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Der Zuschuss wird, anstatt getrichen auf 350 € reduzieren, um die ehrenamtliche Arbeit der Übungsleiter nicht zu gefährden. DOPPELHAUSHALT 20FEHLER! VERWEISQUELLE KONNTE NICHT GEFUNDEN WERDEN./20FEHLER! VERWEISQUELLE KONNTE NICHT GEFUNDEN WERDEN. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Sportvereine Sachverhalt | Begründung Die vollständige Streichung der Übungsleiterzuschüsse würde zu einer Einsparung von 650.000,00 € führen. Diese Maßnahme lehnen wir ab, da sie die finanzielle Grundlage vieler Sportvereine und damit die wertvolle Arbeit der Übungsleiter erheblich gefährden würde. Übungsleiter sind für die Durchführung von Trainings und die Betreuung von Sportgruppen unverzichtbar, insbesondere in der Breiten- und Jugendsportförderung. Eine Reduzierung der Zuschüsse würde die Motivation und die Qualität der ehrenamtlichen Arbeit in den Ver- einen deutlich verringern. Wir schlagen daher vor, den Übungsleiterzuschuss auf 350 € zu reduzieren, was eine neue Gesamtsumme von 455.000,00 € für diesen Bereich ergibt. Diese Anpassung gewährleistet, dass die Vereine weiterhin eine Unter- stützung erhalten, um ihre Übungsleiter fair zu entlohnen und die sportliche Ausbildung der Mitglieder auf- rechtzuerhalten, ohne die finanzielle Belastung übermäßig zu steigern. Unterzeichnet von: Mathias Tröndle, Dr. Anton Huber und SPD-Fraktion
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Extrahierter Text
HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/4018 HHS4_GR45 - Anpassung der Übungsleiterzuschüsse zur Sicherung der Vereinsarbeit Antrag: SPD Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 195 4210-400 1.400.42.10.01.01.43 43000000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 455.000 455.000 455.000 455.000 455.000 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Alle Mitgliedsvereine im Badischen Sportbund (BSBNord), also auch die Karlsruher Sportvereine, können pro Übungsleiter*in mit gültiger Übungsleiter*innenlizenz und Übungsstundennachweis im Sportverein ei- nen Zuschuss von 2,50 Euro pro Stunde (maximal 200 Stunden / 500 Euro) online im BSBnet beantragen. Darüber hinaus können (nur) die Sportvereine in Karlsruhe ergänzend mit denselben Antragsvoraussetzun- gen (pro Übungsleiter*in, gültige Übungsleiter*innenlizenz, Übungsstundennachweis im Sportverein) einen weiteren Zuschuss in Höhe von 500 Euro pro Kalenderjahr, somit inklusive der Förderung durch den BSBNord einen Zuschuss in Höhe von (maximal) 1.000 Euro pro Kalenderjahr, beantragen. Die Stadt Karls- ruhe verdoppelt somit die Bezuschussung im Rahmen ihrer Sportförderungsrichtlinien (hier Ziffer 7.1). Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind Zu- schüsse bei den „freiwilligen Leistungen“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.