Erhöhung des Zuschusses für die Volkshochschule Karlsruhe zur Sicherstellung des Bildungsangebots
| Vorlage: | DHH/2025/4015 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 4000 |
| Datum: | 02.12.2025 |
| Letzte Änderung: | 08.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
SPD Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 20.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/4015 Thema: Erhöhung des Zuschusses für die Volkshochschule Karlsruhe zur Sicherstellung des Bildungsangebots Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 268 4000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Schul- und Sportamt Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 300.000 300.000 300.000 300.000 300.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Um die laufenden Kosten auch künftig decken zu können, muss der Zuschuss an die Volkshochschule Karls- ruhe jährlich um mindestens 300.000 € erhöht werden, da ihre vielfältigen und niedrigschwelligen Bildungs- angebote für alle Altersgruppen und Lebenslagen eine zentrale Rolle für gesellschaftliche Teilhabe, Zukunfts- chancen und Integration spielen, insbesondere in Zeiten des digitalen Wandels und Fachkräftemangels. DOPPELHAUSHALT 20FEHLER! VERWEISQUELLE KONNTE NICHT GEFUNDEN WERDEN./20FEHLER! VERWEISQUELLE KONNTE NICHT GEFUNDEN WERDEN. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger VHS e.V. Sachverhalt | Begründung Die Volkshochschule Karlsruhe bietet ein vielfältiges Bildungs‑ und Kursangebot: Sprachen, Be-ruf, Digitalisie- rung, Kultur, Kreativität, Gesundheit und soziale Themen – sie spricht alle Altersgruppen und Lebenslagen an. Vor allem sind die Angebote niedrigschwellig und bezahlbar, mit großzügigen Ermäßigungen z. B. für Inha- bende des Karlsruher Passes. Um die laufenden Kosten auch künftig decken zu können, muss der Zuschuss an die Volkshochschule um mindestens 300.000 € jährlich erhöht werden. Bildung ist ein Grundpfeiler für Teilhabe, Zukunftschancen und gesellschaftliche Integration — gerade in Zeiten des Wandels (Digitalisierung, demografischer Wandel, Fach- kräftemangel) kommt der Erwachsenen‑ und Weiterbildung besondere Bedeutung zu. Die Volkshochschule ist ein zentrales, kommunales Instrument, um Bildung für alle offen und zugänglich halten – unabhängig von Einkommen oder Herkunft. Unterzeichnet von: Sibel Uysal, Dr. Anton Huber und SPD-Fraktion
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Extrahierter Text
HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/4015 Erhöhung des Zuschusses für die Volkshochschule Karlsruhe zur Sicherstellung des Bildungsangebots Antrag: SPD Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 191 2150-400 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 300.000 300.000 300.000 300.000 300.000 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Mit der Vorlage 2025/1215 wird am 09.12.2025 im Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagen der beste- hende Kontokorrentkredit bis 21.12.2027 zu verlängern und darüber hinaus noch um 500.000 Euro zu er- höhen. Die vhs Karlsruhe hat unter neuer Direktion der Stadtverwaltung einen umfassenden Transformationspro- zess vorgestellt, der in den kommenden Jahren sukzessive umgesetzt wird und insbesondere Änderungen in der Personalstruktur betrifft. Diese werden mittelfristig u. a. für Entlastung bei den Personalkosten sor- gen. Dadurch sollen Möglichkeiten entstehen, den Kontokorrentkredit in Raten zurückzuführen. Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätz- liche Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.