HHS4_GR45 - Übungsleiter*innenzuschuss bei der Sportförderung weniger kürzen
| Vorlage: | DHH/2025/4009 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 4000 |
| Datum: | 24.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 08.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
GRÜNE Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 20.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/4009 Übungsleiter*innenzuschuss bei der Sportförderung weniger kürzen (HHS4_GR45) Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 4000 Schul- und Sportamt Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition x Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 520.000 520.000 520.000 520.000 520.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 20FEHLER! VERWEISQUELLE KONNTE NICHT GEFUNDEN WERDEN./20FEHLER! VERWEISQUELLE KONNTE NICHT GEFUNDEN WERDEN. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Verschiedene Empfänger*innen Sachverhalt | Begründung Der Übungsleiter*innenzuschuss wird nur um 100 Euro pro Übungsleiter*in pro Jahr gekürzt. (neu: 400 € statt 500 € pro ÜL pro Jahr). Die Einsparsumme für diesen Vorschlag ergibt folglich nur noch 130.000 Euro statt ursprünglich 650.000 Euro. Die ÜL leisten einen wichtigen Beitrag zum sportlichen Angebot für alle Generationen. Die Vereine werden die Reduktion des Zuschusses ohnehin irgendwie ausgleichen müssen, beispielsweise durch Erhöhung der Mit- gliedspreise. Das wollen wir zumindest etwas abfedern. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffer, Jorinda Fahringer und GRÜNE Fraktion
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Extrahierter Text
HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/4009 HHS4_GR45 - Übungsleiter*innenzuschuss bei der Sportförderung weniger kürzen Antrag: GRÜNE Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 195 4210-400 1.400.42.10.01.01.43 43000000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Alle Mitgliedsvereine im Badischen Sportbund (BSBNord), also auch die Karlsruher Sportvereine, können pro Übungsleiter*in mit gültiger Übungsleiter*innenlizenz und Übungsstundennachweis im Sportverein ei- nen Zuschuss von 2,50 Euro pro Stunde (maximal 200 Stunden / 500 Euro) online im BSBnet beantragen. Darüber hinaus können (nur) die Sportvereine in Karlsruhe ergänzend mit denselben Antragsvoraussetzun- gen (pro Übungsleiter*in, gültige Übungsleiter*innenlizenz, Übungsstundennachweis im Sportverein) einen weiteren Zuschuss in Höhe von 500 Euro pro Kalenderjahr, somit inklusive der Förderung durch den BSBNord einen Zuschuss in Höhe von (maximal) 1.000 Euro pro Kalenderjahr, beantragen. Die Stadt Karls- ruhe verdoppelt somit die Bezuschussung im Rahmen ihrer Sportförderungsrichtlinien (hier Ziffer 7.1). Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind Zu- schüsse bei den „freiwilligen Leistungen“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.