HHS4_GR31 - Ergänzende Betreuung erhalten
| Vorlage: | DHH/2025/4005 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 4000 |
| Datum: | 24.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 08.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
CDU Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 00.00.0000 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/4005 Ergänzende Betreuung erhalten Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 5000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen 571.852 1.350.875 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Vom Vollzug der Haushaltssicherungsmaßnahme HHS4_GR31 „Streichung Ergänzende Betreuung an Ganz- tagsgrundschulen“ (571.852 (2026), 1.350.875 (2027)) wird abgesehen. DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Ergänzende Betreuung erhalten Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Die Ergänzende Betreuung ist ein unverzichtbares Element der Karlsruher Bildungs- und Familienpolitik, weil sie genau das leistet, was viele Familien heute dringend brauchen: flexible, verlässliche und wohnortnahe Be- treuung rund um die Unterrichtszeiten. Sie schließt die Lücken, die weder Schule noch Ganztagsmodelle voll- ständig abdecken, und ermöglicht Eltern überhaupt erst eine realistische Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wird dieses Angebot gestrichen, trifft das besonders diejenigen, die ohnehin jeden Tag organisatorisch am Limit arbeiten: Alleinerziehende, Eltern in Teilzeit oder und Familien, die bewusst kein starres Ganztagsmodell wählen möchten oder können. Die Ergänzende Betreuung bietet Kindern soziale Orientierung und entlastet gleichzeitig die Familien, indem sie Zeitpuffer schafft, die im Alltag entscheidend sind. Sie zu streichen wäre daher ein sozial- und wirtschafts- politischer Rückschritt: Eltern müssten Arbeitszeiten reduzieren, ihre Jobs aufgeben oder teure Ersatzangebote finden. Das reduziert Erwerbsbeteiligung, verschärft Fachkräfteengpässe und belastet letztlich auch den städ- tischen Haushalt. Nach der Entscheidung, die Hortstruktur abzubauen, nun zusätzlich über die Hintertür im Haushalt die Ergän- zende Betreuung zu streichen, nimmt Familien das letzte Stück Flexibilität, das ihnen bleibt. Genau das dürfen wir nicht zulassen. Die Stadt sollte nicht an den Angeboten sparen, die Kindern stabile Strukturen bieten und Eltern ermöglichen, ihr Leben zu organisieren – sondern an den Stellen investieren, an denen der Nutzen für die gesamte Stadtgesellschaft am größten ist. Unterzeichnet von: Detlef Hofmann sowie CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe
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Extrahierter Text
HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/4005 HHS4_GR31 - Ergänzende Betreuung erhalten Antrag: CDU Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 189 211001-400 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 10.000 30.000 30.000 30.000 30.000 Stellenveränderung (VZW) 2026 2027 2028 2029 2030 675.152 1.660.875 1.702.397 1.744.957 1.788.581 Ertrag (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 113.300 340.000 340.000 340.000 340.000 Im Rahmen der Haushaltssicherungsmaßnahmen Stufe 4 wurde die Streichung der Ergänzenden Betreuung (EB) an Ganztagsgrundschulen mit einem Einsparziel in Höhe von 1,6 Mio. Euro vorgeschlagen. Nach den zahlreichen Rückmeldungen aus der Stadtgesellschaft hat die Verwaltung diese Maßnahme erneut geprüft und eine Alternative entwickelt, die das Einsparvolumen weiterhin erreicht, gleichzeitig aber eine Anpassung an den bestehenden Bedarf ermöglicht. Alternativvorschlag Die vom Gemeinderat im Juli 2025 beschlossene SKiBB-Konzeption in der Variante 1 umfasst einen Betreu- ungsrahmen von insgesamt 10 Stunden täglich. Zur Erreichung des Einsparziels schlägt die Verwaltung eine temporäre Reduktion auf 9 Stunden sowohl an Ganztags- als auch an Halbtagsgrundschulen vor. Die Reduktion des täglichen Betreuungsrahmens um eine Stunde stellt eine systemweit wirkende Maßnahme dar, die eine einheitliche Struktur schafft und damit nicht ausschließlich die Eltern und Kinder der Ergänzen- den Betreuung an Ganztagsgrundschulen betrifft. Trotz dieser moderaten Reduzierung bleibt der Betreuungsrahmen weiterhin so gestaltet, dass Familien in Karlsruhe ein verlässliches und gut planbares Angebot erhalten. Die Betreuungszeiten ermöglichen weiterhin eine tragfähige Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ohne die pädagogische Qualität oder die Stabilität der Tagesstruktur zu beeinträchtigen. Zugleich liegt der Betreu- ungsumfang trotz der Kürzung über den gesetzlichen Mindestanforderungen und die gewünschte Flexibilität für Eltern von Halbtagsschulkindern an Ganztagsschulen bleibt gewährleistet. Nach aktuellen Informationen des Städtetags werden mit Einführung des Ganztagsförderungsgesetzes künftig lediglich acht Stunden – also die rechtsanspruchserfüllenden Zeiten – refinanziert. Die bisher zusätzlich angebotene neunte und zehnte Betreuungsstunde unterliegen damit keiner Förderung mehr, was zu entsprechenden Anpassungen der El- ternentgelte für diese Stunden führen wird. Die Verwaltung sieht zwei mögliche Umsetzungsszenarien für die temporäre Kürzung des Betreuungsrah- mens, die jeweils zur Erreichung der notwendigen Einsparung geeignet sind: 1) Die Streichung des morgendlichen Ankommensmoduls im Zeitraum 7:30–8:30 Uhr oder 2) Die Verkürzung der Nachmittagsbetreuung um eine Stunde – statt bislang bis 17:00 Uhr/17:30 Uhr künftig bis 16:00 Uhr/ 16:30 Uhr Das für die EB-Eltern wesentliche Modul von 12.00-14.00 Uhr bliebe in beiden Varianten erhalten. Die Ziel- perspektive bleibt dabei klar: Die vom Gemeinderat beschlossene Variante 1 soll langfristig vollständig im Endausbau zum Schuljahr 2036/37 umgesetzt werden. Prozess zur Entscheidung über die Alternativvorschläge Das zugrunde liegende SKiBB-Konzept wurde in einem umfassenden, partizipativen Prozess gemeinsam mit Schulen, Trägern, Fachkräften und Eltern entwickelt. Dieser Beteiligungsprozess hat wesentlich dazu beige- tragen, ein Konzept zu erarbeiten, das sowohl pädagogisch tragfähig als auch anschlussfähig an die Bedarfe der Familien ist. Vor diesem Hintergrund ist es der Verwaltung ein wichtiges Anliegen, auch die nun erforderliche Anpassung des Betreuungsrahmens erneut gemeinsam mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren zu beraten. Die Alternativen sollen daher im Dialog mit den Elternvertretungen und den Schulen erörtert werden. Durch dieses Vorgehen knüpft die Verwaltung an die Grundidee von SKiBB an: Veränderungen an den Betreuungs- strukturen transparent, nachvollziehbar und im engen Austausch mit denjenigen zu gestalten, die diese An- gebote tagtäglich nutzen und tragen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag um einen Auftrag an die Verwaltung zu ergänzen: In diesem Auftrag soll die Verwaltung die temporäre Streichung der SKiBB-Module von 10 auf 9 Stunden umsetzen und dafür in einem partizipativen Prozess mit den dafür relevanten Akteur*innen herausfinden, welches Betreuungs- modul ausgesetzt wird.