HHS4_V166 - Schulbudget muss übertragbar sein
| Vorlage: | DHH/2025/4003 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 4000 |
| Datum: | 24.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 26.01.2026 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
CDU Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 00.00.0000 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/4003 Schulbudget muss übertragbar sein Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 4000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Die Haushaltssicherungsmaßnahme HHS4_V166 „Kürzung des Schulbudgets“ wird dahingehend modifi- ziert, dass unverbrauchte Mittel des Schulbudgets aus dem jeweiligen Vorjahr auch weiterhin in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden können. DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Schulbudget muss übertragbar sein Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Die Mittelbedarfe aus dem Schulbudget sind nicht in jedem Jahr gleich und variieren von Schule zu Schule. Insbesondere von Berufsschulen erhalten wir die Rückmeldung, dass Materialien (wie etwa Holz, Metall, Farbe, Ziegel usw.) nur im Abstand von einigen Jahren eingekauft werden, und zwar dann, wenn die Rohstoffpreise entsprechend niedrig sind. Unseres Erachtens ist es daher zielführend, wenn unverbrauchte Mittel aus dem Schulbudget künftig auch weiterhin in das nächste Haushaltsjahr übertragbar sind. Unterzeichnet von: Detlef Hofmann sowie CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe
-
Extrahierter Text
HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/4003 HHS4_V166 - Schulbudget muss übertragbar sein Antrag: CDU Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 189 2110-400 42700000 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Das nicht verausgabte „Schulbudget“ wird regelmäßig im Rahmen der Offenlage-Beschlüsse des Gemein- derates in das darauffolgende Haushaltsjahr übertragen. Zuletzt 1.975.300 Euro von 2024 nach 2025. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten.
-
Extrahierter Text