HHS4_GR24 - Erhaltung der Position der ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten
| Vorlage: | DHH/2025/3212 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 3200 |
| Datum: | 24.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 23.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gemeinderatsfraktion DIE LINKE, Max Braun (Die Partei) Hebelstr. 21, 76131 Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 20.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/3212 Position der ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten erhalten Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 170 3200 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 1226-320 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Position der ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten erhalten Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen: die Position der ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten wird beibehalten und dafür 20 000 Euro jährlich als Aufwandsentschädigung in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die aktuelle Kürzungsliste der Gemeinde sieht unter der Maßnahmen-Nummer HHS4_GR24 die Streichung der ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten vor. Dabei soll eine jährliche Summe von jeweils 20.000 Euro ein- gespart werden. Der Posten der kommunalen ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten wurde erst 2024 besetzt und seitens Verwaltung und Fraktionen einhellig begrüßt.1[1] Die Fraktionen, welche 2021 die Schaffung dieser Position beantragt hatten, argumentierten richtigerweise mit der Staatszielbestimmung aus Art. 20a GG, welcher auch die Kommunen zum Tierschutz verpflichte. Weiterhin wurde angemerkt, dass der kommunale Tier- schutz nur zum Teil durch die Amtsärzt*innen der Stadt abgedeckt werden könne. Auch aus Sicht von Tier- schutzorganisationen ist diese Position in einer Stadt mit der Größenordnung von Karlsruhe, dringend vonnö- ten. Die Besetzung dieses Postens wurde auch seitens Verwaltung und Fraktionen einhellig begrüßt. An der Stichhaltigkeit dieser Argumente ändert auch die aktuelle Haushaltslage nichts. Der Bedarf an zumin- dest einer Person, die dediziert für die Belange des Tierschutzes zuständig ist, ist weiterhin vorhanden. Im Hinblick auf weitere geplante Maßnahmen, welche den Tierschutz primär betreffen werden (wie z.B. die Re- duzierung des Budgets für das Stadttaubenkonzept), ist sogar davon auszugehen, dass dieser Bedarf sich eher erhöhen wird. Dass das Gesetz einen geringeren Pflichtenkatalog vorsieht, wie die Verwaltung in ihrer Antwortsammlung kürzlich darstellte, ändert dabei an den reellen Verhältnissen und dem tatsächlichen Be- darf nichts. Oft sind viele freiwillige kommunale Leistungen für ein geordnetes Gemeindeleben unerlässlich. Den Belangen des Tierschutzes, zu welchem die Stadt Karlsruhe nach Gesetz und Selbstverständnis verpflich- tet ist, steht eine, auf den Gesamthaushalt gesehen, verschwindend geringe Einsparsumme gegenüber. Diese steht in keinem Verhältnis zu der hierdurch entstehenden Lücke im Tierschutz. Im Hinblick auf die Kostenent- wicklung ist zudem zu befürchten, dass etwaige Folgekosten die ohnehin schon niedrige Einsparsumme nicht nur konsumieren, sondern sogar übersteigen könnte. Unterzeichnet von: Anne Berghoff, Tanja Kaufmann (Fraktion Die Linke) Max Braun 1[1] https://www.karlsruhe.de/stadt-rathaus/aktuelles/meldungen/neues-amt-begruesst- tierschutzbeauftragte-stadt-karlsruhe
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Extrahierter Text
HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/3212 HHS4_GR24 - Erhaltung der Position der ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten Interfraktioneller Antrag: Die Linke, SR Braun Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 168 1226-320 1.320.12.26.06 43000000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Auf Grund der bereits in der Vergangenheit ausführlich dargelegten Bedenken im Hinblick auf die Position der Tierschutzbeauftragten sowie der aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung, nach der zusätzliche Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflicht- aufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar sind, empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen.
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