HHS4_V135 - Keine Erhöhung der allgemeinen Bußgeldsätze
| Vorlage: | DHH/2025/3201 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 3200 |
| Datum: | 24.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 19.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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AfD Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 30.10.25 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/3201 HHS4_V135 Erhöhung allgemeine Bußgeldsätze Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 3200 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2023 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Sachaufwendungen 0 0 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 HHS4_V135 Erhöhung allgemeine Bußgeldsätze Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Die Konsolidierung des Haushaltes sollte primär durch das Einsparen von Ausgaben, anstatt durch erhöhte Belastungen der Bürger erfolgen. Wir lehnen daher die Erhöhung der Bußgeldsätze ab, anstatt diese um 20% heraufzusetzen, wie es die Verwaltung vorsieht. Unterzeichnet von: Paul Schmidt, Oliver Schnell, Rouven Stolz, Gerhard Lenz, Andreas Seidler
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HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/3201 HHS4_V135 - Keine Erhöhung der allgemeinen Bußgeldsätze Antrag: AfD Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 165 1126-320 1.320.11.26.06 35000000 Ertrag (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 -220.000 -220.00 -220.000 -220.000 -220.000 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Die Entscheidung über die Anpassung der Bußgeldhöhen obliegt der Verwaltung unter Beachtung der ge- setzlich definierten Bußgeldrahmen. Der zugrunde liegende Bußgeldkatalog dient in erster Linie der Sicher- stellung einer einheitlichen und nachvollziehbaren Handhabung gleichgelagerter Fälle innerhalb der Ver- waltung. Er entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen. Bei der Prüfung und Anpassung von Bußgeldsätzen werden unter anderem wirtschaftliche Entwicklungen wie beispielsweise Inflation berücksichtigt, um die Vergleichbarkeit und Angemessenheit der Sanktionen zu gewährleisten. Die Bußgeldsätze wurden bereits in der Vergangenheit in unregelmäßigen Abständen an aktuelle Gegebenheiten angepasst und dienen daher nicht primär der Einnahmesteigerung, sondern ge- währleisten die Sicherstellung der Einheitlichkeit und Rechtssicherheit im Bußgeldverfahren. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
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