Auflösung der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH (KEK)

Vorlage: DHH/2025/3109
Art: Haushalt THH 3100
Datum: 24.11.2025
Letzte Änderung: 19.12.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 16.12.2025

    TOP: 59

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag AfD_007
    Extrahierter Text

    AfD Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 30.10.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/3109 Betrieb der KEK beenden  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  155  3100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  56 5610-310 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2023 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Sachaufwendungen 0 -209.000 Personalaufwendungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Betrieb der KEK beenden Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  KEK  Sachverhalt | Begründung Einstellung des Betriebes der KEK, da es keinen Sinn macht, eine Agentur zu betreiben, die zu Lasten der Karlsruher Bürger Leistungen/Subventionen für wenige Bürger anbietet, wenn bereits über andere Stellen steuerfinanzierte Förderprogramme von Bund oder Land vorgehalten werden. Keine Doppelstruktur vorhal- ten. Unterzeichnet von: Paul Schmidt, Oliver Schnell, Rouven Stolz, Gerhard Lenz, Andreas Seidler

  • Antrag FDP_FW_005
    Extrahierter Text

    FDP/FW Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 3 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/3109 Mehr Effektivität im Klimaschutz durch Neuordnung der klimapolitischen Aufgaben bei der Stadt Karlsruhe  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt   Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Translokation der Personalstellen der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH (KEK) in die Berei- che Gartenbauamt, Forstamt und VBK: Gartenbauamt (11 Stellen: 6 Stellen für Brunneninstandhaltung- und wartung, 5 Stellen für Verkehrssicherungspflicht bzw. Baumkontrollgänge), Forstamt (6 Stellen: davon mind. 3 Stellen für Verkehrssicherungspflicht bzw. Waldkontrollgänge), VBK (5 Stellen für Betrieb und Instandset- zung) DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Mehr Effektivität im Klimaschutz durch Neuordnung der klimapolitischen Aufgaben bei der Stadt Karlsruhe Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Hinsichtlich verbesserter und effektiverer städtischer Klimaschutzmaßnahmen wird eine Auflösung und Um- wandlung der Personalstellen bei der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH (KEK) in die Bereiche Gartenbauamt, Forstamt und VBK beantragt. Davon sollen zukünftig dem Gartenbauamt 11 Stellen zugewiesen werden. 6 Stellen sollen für die regelmäßige Instandhaltung und Wartung der Brunnen sowie 5 Stellen für die wichtige Verkehrssicherungspflicht bzw. Baumkontrollen im Karlsruher Stadtgebiet tätig sein. Dem Forstamt sollen 6 Personalstellen zur Verfügung stehen, mindestens 3 davon sollen ebenso für die Verkehrssicherungspflicht bzw. Waldkontrollgänge zuständig sein. Hinsichtlich der Förderung einer klimafreundlichen Mobilität sollen weitere 5 Stellen bei den Verkehrsbe- trieben Karlsruhe (VBK) in den Bereichen Betrieb und Instandsetzung entstehen und eingesetzt werden. Die Erfüllung klimapolitischer Ziele kann mit der beantragten Umstrukturierung und Neuordnung bei der Stadt Karlsruhe besser und zielführender erreicht werden. Durch die geänderten Rahmenbedingungen des Klima- wandels müssen insbesondere in den genannten Ämtern und Betrieben die dringend benötigten Personalstel- len für die klimafreundliche Mobilität, die Instandhaltung und Wartung der städtischen Brunnen, die Land- schaftspflege sowie die immer wichtiger werdende Verkehrssicherungspflicht durch regelmäßige Waldrund- gänge und Baumkontrollen eingesetzt werden. So können zudem nicht nur die ganz oben angesiedelte Sicher- heit der Bevölkerung auf baumbepflanzten Wegen und im Wald, sondern auch das Erscheinungsbild und die Funktion der Grünanlagen in der stark versiegelten und dicht bebauten Stadt verbessert werden. Die bisherigen Aufgaben der KEK entfallen durch diese Umwandlung für die Bürgerinnen und Bürger, Organi- sationen und Unternehmen jedoch nicht. Die Dienstleistungen können durch Ausgliederung - wie in anderen Stadt- und Landkreisen auch - von externen bzw. privatwirtschaftlichen Dienstleistern bereitgestellt werden. Auch in Karlsruhe gibt es ein großes und vielfältiges Angebot, das in den Bereichen Klima, Energie und Mobilität bei der Beratung, Informierung und Vernetzung branchenspezifische und speziell angepasste Unterstützung hinsichtlich sinnvoller Klima- und Energiesparmaßnahmen leistet. Die öffentliche Einrichtung einer Energie- und Klimaschutzagentur ist hingegen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Dienstleistungen können von anderen Anbietern problemlos übernommen werden. Eine Translokation der Personalstellen der KEK in andere Bereiche der Stadtverwaltung führt somit zu einem höheren Mehrwert für die Stadtbevölkerung und zu einem optimierten und aufgewerteten Karlsruher Klimaschutz. Unterzeichnet von: Dr. Stefan Noé, Thomas H. Hock, Annette Böringer, Petra Lorenz

  • 3109 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/3109 Auflösung der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH (KEK) Antrag: AfD, FDP/FW Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 155 5610-310 1.310.56.10.07.01 43000000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 Städt. Grundzuschuss -209.000 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) ist ein zentraler Akteur zur Umsetzung des Klima- schutzkonzepts und wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 16.Dezember 2008 gegründet (Vorlage Nr.: 1610). Nur ein Teil der Personalstellen bei der KEK ist über den städtischen Haushalt finanziert. Neben der Haus- haltsfinanzierung erhält die KEK Förder- beziehungsweise Projektmittel beispielsweise vom Land Baden- Württemberg und von der Verbraucherzentrale. Bei der städtischen Finanzierung handelt es sich zum über- wiegenden Teil um Projektmittel, mit denen die KEK hauptsächlich Aufgaben aus dem Karlsruher Klima- schutzkonzept erfüllt. Die KEK ist an der Umsetzung von 39 von insgesamt 75 Maßnahmen des in der Ge- meinderatssitzung vom 28. April 2020 mehrheitlich beschlossen Karlsruher Klimaschutzkonzeptes beteiligt und bei 15 Maßnahmen federführend. Der Anteil der städtischen Grundfinanzierung am Gesamtbudget der KEK ist deutlich geringer als die auf- gabengebundenen Projektmittel. Projektgebundene Mittel und Personalressourcen könnten mit dem Vor- schlag nur durch Verzicht auf zentrale Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes eingespart werden oder müssten bei Weiterführung der Maßnahmen an externe Dienstleister vergeben werden. Auch würden in großem Umfang Fördermittel von Bund und Land für die Stadt verloren gehen. Die Annahme, dass andere Stadt- und Landkreise auf private Dienstleister setzen, ist falsch. In Baden- Württemberg besteht ein flächendeckendes Netz regionaler Energieagenturen, das vom Land Baden-Würt- temberg sowie von den jeweiligen Stadt- und Landkreisen unterstützt wird. Die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur bietet als regionale Energieagentur eine neutrale und unabhängige Beratung an, die nicht von kommerziell tätigen Akteuren übernommen werden kann. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

  • Abstimmungsergebnis Ö59 AfD
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis Ö59 FDP
    Extrahierter Text