HHS4_GR18/KSK2030 - Optimierung beim Sammelansatz Klimaschutzkonzept 2030

Vorlage: DHH/2025/3107
Art: Haushalt THH 3100
Datum: 24.11.2025
Letzte Änderung: 19.12.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 16.12.2025

    TOP: 56

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag CDU_017
    Extrahierter Text

    CDU Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 00.00.0000 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/3107 Optimierungen beim Sammelansatz Klimaschutzkonzept 2030  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt   3100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen -8.445.853 -8.341.728 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Über die Haushaltssicherungsmaßnahme HHS4_GR18 „Reduzierung des Sammelansatzes für das Klimaschutz- konzept 2030“ (5.665.853 (2026), 5.667.728 (2027)) hinausgehend, werden, wie weiter unten ausgeführt, folgende Mittelanpassungen beschlossen. Wir sehen ein zusätzliches Einsparpotential in Höhe von: 2.780.000 (2026) und 2.674.000 (2027). DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Optimierungen beim Sammelansatz Klimaschutzkonzept 2030 Seite - 3  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Seit der Verabschiedung des Klimaschutzkonzeptes 2030 kennt der dazugehörige Mitteleinsatz keine Grenzen. Bei den städtischen Kernaufgaben ist dies sicherlich richtig und wichtig: Wir erneuern den städtischen Fuhrpark, statten Dächer mit Photovoltaik-Anlagen aus, verbessern die Ladeinfrastruktur für die e-Mobilität, tauschen Heizungen aus, dämmen Dächer, realisieren die energetische Sanierung von Gebäuden usw. Diese Maßnah- men begrüßen wir, da wir von Anfang an die Prämisse verfolgen, zunächst all das in die Wege zu leiten, was den größtmöglichen Effekt auf die Einsparung von Treibhausgasen (CO2-Vermeidungskosten) hat. Allerdings machen die städtischen Kernaufgaben im Sammelansatz für das Klimaschutzkonzept 2030 nur einen Teil des Ganzen aus. Denn daneben werden in jedem Doppelhaushalt auch immer wieder neue Maßnahmen aus der Taufe gehoben, die keinen messbaren CO2-Vermeidungseffekt haben oder nur mittelbar mit dem Klimaschutz zusammenhän- gen. Dazu zählen die „Kunstwochen für Klima und Umwelt“ oder die Neuausrichtung der Klimaschutzkam- pagne, die seit 2021 scheinbar nicht abgeschlossen werden konnte. Ebenfalls seit 2021 lässt sich die Stadt Karlsruhe in Höhe von jeweils 150.000 Euro pro Jahr von externen Dienstleistern zur Realisierung einer klima- neutralen Verwaltung beraten, obwohl wir mit der KEK eine stadteigene Beratungsagentur haben. Wir finan- zieren Förderprogramme für Privatleute oder Gewerbetreibende, treten mit Beratungen der KEK in Konkurrenz zur Karlsruher Handwerkerschaft, lassen Doppel-Förderungen zu, weil entsprechende Programme auch auf Bundes- oder Landesebene bestehen, und schaffen andere Mitnahmeeffekte. Zudem besteht im laufenden Doppelhaushalt ein Sondertopf für noch nicht ausgeplante Projekte in Höhe von etwa 3,0 Millionen Euro (allein im Ergebnishaushalt), wobei bei der Schaffung im Jahr 2023 nicht einmal klar war, wofür das Geld denn über- haupt noch verwendet werden könnte. Obwohl auch schon während der Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 schmerzhafte Einschnitte in allen Bereichen der Stadt Karlsruhe beschlossen werden mussten, hat die damals vorgeschlagene Reduzierung des Sammelansatzes für das Klimaschutzkonzept 2030 nicht für ein wesentliches Umdenken zu mehr Effizienz gesorgt. Im Gegenteil: Da der Mittelansatz zuvor von 7,26 Mio. Euro (jew. 2022/2023) intern um 10 Mio. Euro (jew. 2024/2025) erhöht worden war, bedeutete die dann final beschlossene Reduzierung des Sammelansatzes auf „nur noch“ 14,6 Mio. Euro pro Jahr trotzdem noch eine Verdoppelung gegenüber dem Sammelansatz des vorherigen Doppelhaushalts. Dass insgesamt deutlich zu viel Geld bereitgestellt wird, wird aber auch darin ersichtlich, dass die eingestellten Mittel im Ergebnishaushalt nicht einmal vollständig in Anspruch genommen werden: 2022 wurden nur 76 Prozent der Mittel verbraucht, 2024 sogar nur 71 Prozent. In diesem Zusammen- hang soll auch erwähnt werden, dass im Gesamtergebnishaushalt der Stadt zusätzlich zum Sammelansatz Kli- maschutzkonzept 2030 pro Jahr weitere 3,6 Mio. Euro für Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellt werden. Hier- bei handelt es sich beispielswiese um Fortsetzungsmaßnahmen, die es schon vor dem Beschluss des KSK 2030 gab, oder um Mittel für den Klimaschutzfonds, Klimaanpassungsmaßnahmen und sonstige Maßnahmen mit Klimaschutzbezug (d.h. weitere Freiwillige Leistungen im THH 3100). Ob die jetzt vorgeschlagene Haushaltssicherungsmaßnahme zur Reduzierung des Sammelansatzes also tatsäch- lich für mehr Effizienz beim Klimaschutz und mehr Fokus auf städtische Kernaufgaben sorgt, bleibt abzuwar- ten. Vor dem Hintergrund der drohenden Haushaltsaufsicht und der bevorstehenden Kürzungen oder Strei- chungen in sämtlichen Bereichen der Stadt Karlsruhe sehen wir aber auf jeden Fall noch zusätzliches Optimie- rungspotential. So sollen folgende Maßnahmen aus dem Bereich Sammelansatz Klimaschutzkonzept 2030 (Er- gebnishaushalt) temporär ausgesetzt werden: DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Optimierungen beim Sammelansatz Klimaschutzkonzept 2030 Seite - 3 Maßnahme Ansatz 2026 Ansatz 2027 Grund Klimaallianz mit der Wirtschaft 65.000 Euro 65.000 Euro Keine Kernaufgabe der Stadt Realisierung von Nah- wärmenetzen 214.200 Euro 214.200 Euro Machbarkeitsstudie muss aufgrund Haushaltslage verschoben werden Energiekonzepte Gewer- begebiete 142.800 Euro 142.800 Euro Machbarkeitsstudie muss aufgrund Haushaltslage verschoben werden Klimaneutrale Verwal- tung (u.a. Zertifizierung fahrradfreundliche Ar- beitgeberin) 29.000 Euro 26.000 Euro Keine messbare Auswirkung auf CO2- Bilanz, daher untergeordnete Priorität Klimaschutzkommunika- tion (Motivationskam- pagne für mehr Klima- schutz im Alltag der Karlsruher Bevölkerung) 100.000 100.000 Keine messbare Auswirkung auf CO2- Bilanz, daher untergeordnete Priorität Beratungszentrum Kli- maschutz 730.000 Euro 730.000 Euro Keine zusätzliche Ausweitung, sondern Deckelung auf Ansätze DHH 2022/2023 (506.000 und 522.000 Euro) Aufsuchende Ener- giequartiersberatung 90.000 Euro 90.000 Euro Keine originäre Aufgabe der Stadt, son- dern der freien Wirtschaft Energiequartier-Initiative (Weiterführung der be- stehenden Quartiere und Ergänzung um drei neue Quartiere pro Jahr) 912.000 Euro 937.000 Euro Aufgrund der Haushaltslage keine neuen Quartiere, sondern Beendigung bestehender Quartiers-Initiativen. Da- her Deckelung auf Ansätze DHH 2022/2023 (572.000 und 684.000 Euro) Klimaschutzmanage- ment für den Bereich Wirtschaft 50.000 Euro 50.000 Euro Keine neue strategische Ausrichtung aufgrund Haushaltslage Klimaschutzförderpro- gramm KlimaBonus 1.300.000 Euro 1.300.000 Euro Förderprogramm für Privatleute. Anreiz nicht mehr notwendig, da PV sowieso Pflicht in BW ist Klimafreundliche Mobili- tät erlebbar und sichtbar machen 25.000 Euro 25.000 Euro Notwendigkeit zum Handeln gegen den Klimawandel ist bekannt, muss aufgrund Haushaltslage nicht bewor- ben werden. Maßnahme hat unterge- ordnete Priorität Fokus Lastenrad – Bau- stein Aufstockung KVV.nextbike um Lasten- radflotte 50.000 Euro 50.000 Euro Vertrag läuft 2027 ohnehin aus, daher keine neue Maßnahme anstoßen Sportförderung – Klima- schutzmaßnahmen im Sport 150.000 Euro 150.000 Euro Aufgrund Haushaltslage nur unterge- ordnete Priorität Gesamt 3.888.000 Euro 3.910.000 Euro Wir sehen daher ein zusätzliches Einsparpotential gegenüber dem Verwaltungsvorschlag in Höhe von: 2.780.000 (2026) und 2.674.000 (2027). Unterzeichnet von: Detlef Hofmann, Tobias Bunk-Merkel, Andreas Kehrle sowie CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe

  • 3107 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/3107 HHS4_GR18/KSK2030 - Optimierung beim Sammelansatz Klimaschutzkonzept 2030 Antrag: CDU Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 154 5610-310 1.310.56.10.07.06 42900000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 -8.445.853 -8.341.728 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Das Klimaschutzkonzept 2030 wurde vom Gemeinderat beschlossen und die Umsetzung ist daher für die Verwaltung bindend. Um das vom Gemeinderat beschlossene Ziel der Klimaneutralität 2040 zu erreichen, ist eine konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen notwendig. Die Maßnahmen, die in der Planung des KSK-Sammelansatzes vorgesehen sind, sind bis auf wenige Ausnahmen direkt Maßnahmen des Klima- schutzkonzepts zugeordnet. Ausnahme ist die Maßnahme Klimaschutz in Sportvereinen, die aufgrund der Unterstützungsbedarfe, die an das Schul- und Sportamt seitens der Vereine herangetragen wurden, neu aufgenommen wurde. Die Beratungsangebote der KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH sind ausdrücklich neutral und stellen als Initialberatung keine Konkurrenz für den Markt oder Beratungen der Handwerker- schaft dar. Sie bieten beratungssuchenden Bürgerinnen und Bürgern einen Mehrwert. Im Idealfall resultie- ren daraus Sanierungsmaßnahmen, die wiederum dem lokalen Handwerk zugutekommen. Das Förderprogramm Klimabonus wurde bereits angesichts der Einsparvorgaben mit deutlich weniger Mit- teln ausgestattet als in den Jahren zuvor. Ausdrücklich darauf hinzuweisen ist, dass (entgegen der Darstel- lung) nur solche Photovoltaikanlagen gefördert werden, für die keine gesetzliche Errichtungspflicht besteht. Die Klimaschutzkampagne läuft seit ihrer Neuausrichtung im Jahr 2021 kontinuierlich mit jährlich wech- selnden Schwerpunktthemen weiter, aktuell zum Thema Wärmewende. Die Darstellung, dass jährlich 150.000 Euro Beratungsleistungen für externe Dienstleister zur Realisierung einer klimaneutralen Verwaltung (KNV) gezahlt werden, ist nicht zutreffend. Die tatsächlich eingesetzten Gelder flossen nicht in externe Beratungsleistungen, sondern in unterschiedliche Maßnahmen zur Förde- rung der internen Mobilität und zur Umsetzung der Klimaneutralitätsziele. Hierzu zählen unter anderem stadtweite Radchecks für Mitarbeitende, die Bereitstellung von Radreparatursets für Dienststellen oder die Beschaffung von Lastenrädern. Weiterhin wurden die Dienststellen mit Eigentümerfunktion durch die KEK begleitet, um ämterspezifische CO₂-Bilanzen und Minderungspfade zu erstellen und konkrete Umsetzungs- maßnahmen zu beschleunigen. Darüber hinaus fielen Gebühren für die Nutzung des Bilanzierungstools „Klimaktiv“ an, das für die CO₂-Bilanzierung der klimaneutralen Stadtverwaltung erforderlich ist. Gegen- über den veranschlagten 150.000 Euro jährlich im DHH 2024/2025 wurde für den DHH 2026/2027 bereits mit 29.000 Euro für 2026 beziehungsweise mit 26.000 Euro für 2027 ein erheblich reduzierter Ansatz ein- gebracht. Eine Position für noch nicht ausgeplante Maßnahmen ist im DHH 2026/27 überdies nicht mehr vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

  • Abstimmungsergebnis Ö56
    Extrahierter Text